Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 10.01.2020

Vergabeverfahren über das KitaPortal der Stadt startet

Kitaplatz online aussuchen und bis 31. Januar 2020 anmelden

Nach der Einführung des Kita-Portals im Sommer 2018 sind mittlerweile alle Kindertagesstätten in Kaiserslautern an das Kita-Portal angeschlossen. Vormerkungen für Kindertagesstätten-Plätze im Stadtgebiet Kaiserslautern laufen nun ausschließlich über das Onlineverfahren (https://kitaportal.kaiserslautern.de).

Alle Eltern aus Kaiserslautern, die auf der Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte (Kita) für das kommende Kita-Jahr (August 2020 bis Juli 2021) sind, sollten sich bis spätestens 31. Januar 2020 auf dem Kita-Portal der Stadt anmelden.

 

Die Zusagen für Kita-Plätze für das kommende Jahr werden dann zwischen Anfang Februar und Ende März von den Kita-Leitungen über das Kita-Portal versendet. „Da erfahrungsgemäß nicht alle Zusagen von den Eltern angenommen werden, wird es zwischen April und Mai eine zweite Vergaberunde geben“, berichtet die Leiterin des Jugendreferates der Stadt Katharina Rothenbacher-Dostert. Bis spätestens Ende Mai werden Absagen erteilt, wenn einem Kind kein Platz zugeteilt werden kann. Durch Umzüge und Kita-Wechsel wird es das ganze Jahr über einzelne freie Plätze in den Einrichtungen geben. Diese werden weiterhin kurzfristig von den Kita-Leitungen vergeben.

 

Anspruchsberechtigt für einen Platz sind nur Kinder, deren Hauptwohnsitz in Kaiserslautern liegt. Ausnahmen gibt es bei Kitas, für die besondere Vereinbarungen vorliegen. Kinder, die im kommenden Jahr  schulpflichtig sind, werden vorrangig aufgenommen. Ebenso Kinder, bei denen aufgrund von Notlagen sofortiger Handlungsbedarf besteht. Weitere gleichrangige Aufnahmekriterien sind: Alter des Kindes, Berufstätigkeit bzw. bevorstehende Berufstätigkeit der Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils, arbeitssuchender Elternteil, Geschwisterkind in der gleichen Einrichtung, Familie wohnt im Einzugsgebiet der Kita und Kinder, die eine Anschlussbetreuung benötigen. „Damit die Kriterien vollumfänglich beachtet werden können, empfehlen wir den Eltern bei der Vormerkung im Kita-Portal möglichst genaue Angaben zur persönlichen Situation zu machen“, so Rothenbacher-Dostert weiter. Manche Kitas verlangen vor der Vergabe der Plätze (besonders zur Beantwortung der Frage, ob ein Ganztags- oder Teilzeitplatz erforderlich ist) Nachweise von den Eltern, in denen beispielsweise die genauen Arbeitszeiten angegeben sind.   

 

Das KitaPortal finden Interessierte über einen Link auf der Seite der Stadt Kaiserslautern (www.kaiserslautern.de) oder direkt unter https://kitaportal.kaiserslautern.de. Bei Fragen zum Vormerkverfahren über das KitaPortal oder falls Probleme bei der Anmeldung auftauchen sind die Mitarbeitenden des Jugendreferats unter kitaportal@kaiserslautern.de oder telefonisch unter 0631 365-2625 zu erreichen.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 10.01.2020