Bekanntmachung zum Bebauungsplanentwurf 'Kalckreuthstraße - Neue Straße, Teiländerung 1 und südliche Erweiterung'

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 09.09.2024 die Aufstellung des nachfolgenden Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 2017, Teil I, Nr. 72, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) beschlossen:

Stadtteil Morlautern

Bebauungsplanentwurf „Kalckreuthstraße - Neue Straße, Teiländerung 1 und südliche Erweiterung

Planziel:Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen u. a. für einen Nahver-sorgungsbetrieb und geringfügige südliche Erweiterung des Geltungsbereichs

Begrenzung des Plangebiets:

Die Graphik zeigt die Abgrenzung des Bebauungsplanentwurfs Kalckreuthstraße - Neue Straße, Teiländerung 1 © Stadt Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung

© Stadt Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung

Es wird nach § 13a Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Die wesentlichen Gründe hierfür sind u. a., dass der Bebauungsplan der Nachverdichtung auf bereits überwiegend versiegelten Flächen dient und die zulässige Grundfläche im Bebauungsplanentwurf im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung unter der in § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB festgelegten Grenze von 20.000 Quadratmetern liegt.

Kaiserslautern, den 20.09.2024

Stadtverwaltung

gez. Beate Kimmel

Oberbürgermeisterin