Förderung der Jugendarbeit (Zuschussantrag)

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Stadt Kaiserslautern – Referat Jugend und Sport – fördert Veranstaltungen, Organisationen (Verbände, Gruppen, Initiativen) und Einrichtungen der Jugendarbeit im Rahmen der Richtlinien der Stadt Kaiserslautern zur Förderung der Jugendarbeit.

Folgende Maßnahmen sind beispielsweise förderfähig:

  1. Veranstaltungen zur politisch- gesellschaftlichen Jugendbildung
  2. Veranstaltungen zur Entwicklung und Einübung sozialen Verhaltens (soziales Lernen)
  3. Ehrenamtliche Tätigkeiten
  4. Regelmäßige Gruppenarbeit
  5. Aufwendungen für Fachreferenten*innen

Bitte beachten Sie:

  • Anträge sind spätestens einen Monat nach der Beendigung der Veranstaltungen zu stellen (Ausnahme Gruppenarbeit).
  • Nachstehender Online-Antrag ist zu verwenden.
  • Die Zuschussfähigkeit ist an Altersgrenzen der Teilnehmer*innen gebunden.
  • Förderfähig sind nur Teilnehmer/innen, die in ihren Wohnsitz in der Stadt Kaiserslautern haben.
  • Die Beitrittserklärung zur rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung, nach § 72a SGB VIII, ist erforderlich.

Formulare

Zuschussantrag für eine Maßnahme zur Förderung der Jugendarbeit gem. den Richtlinien der Stadt Kaiserslautern
Anlage zum Antrag auf Förderung der Jugendarbeit - Teilnehmerliste
Richtlinien der Stadt Kaiserslautern zur Förderung der Jugendarbeit

Standort

Jugendhaus
Augustastraße 11
67655 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 4678 oder 2638
  • 0631 365 - 1518
  • jugendhaus@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Di, Do
    08:30 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:30 Uhr
    Fr
    08:30 - 13:30 Uhr

    Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.

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