Heiratsurkunde

Inhalt

Allgemeine Informationen

Heiratsurkunden müssen am Ort der Eheschließung angefordert werden. Einsicht in die Personenstandsbücher und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen. Bei schriftlicher Anforderung von Urkunden sind die Gebühren in bar oder als Verrechnungsscheck beizulegen.
 


Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, sollte beim Standesamt erfragt werden.


Gebühren

Die Gebühren für Urkunden sind je nach Art unterschiedlich.


Kontakt

Heiratsurkunde
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Standesamt
Achtung! Geänderte Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
nachmittags jeweils nur mit Terminvereinbarung


Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Claus

  • 0631 365 - 4816
  • 0631 365 - 1349


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