Online-Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Ab 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug online außer Betrieb zu setzen.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Fahrzeugzulassung-online-4

    Autokennzeichen mit Aufkleber © BMVI

    Die Siegelplakette auf Ihrem KFZ-Kennzeichen ist nach dem 01.01.2015 zugeteilt worden und somit mit einem Sicherheitscode versehen.
     
  • Fahrzeugzulassung-online-2

    Fahrzeugschein mit Aufkleber © BMVI

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist auf der Rückseite ebenfalls mit einem Code versehen.



     
  • Sie verfügen über einen neuen Personalausweis und dem dazu passenden Lesegerät, um sich elektronisch identifizieren zu können. Zudem muss Ihre online-Ausweisfunktion aktiviert sein.  

Ablauf der Online-Abmeldung/Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges:

Die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, die über die Zulassungsstelle der Stadt Kaiserslautern registriert sind, erfolgt hier: Abmeldeportal

Dann folgen Sie den einzelnen Schritten:

  • Identifizieren Sie sich mit dem neuen Personalausweis und dem dazugehörigen Lesegerät
  • Entfernen Sie die Siegelplakette auf dem KFZ-Kennzeichen, so dass die unter dem Siegel versteckten Sicherheitscodes lesbar werden.
  • Legen Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) frei. Er befindet sich unter dem Aufkleber auf der Rückseite
  • Geben Sie das amtliche Kennzeichen, die Sicherheitscodes des KFZ-Kennzeichens und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Abmeldeportal ein
  • Bezahlen Sie die Gebühren über das e-Payment-System
  • Bestätigen Sie die Daten. Diese werden dann an die Zulassungsstelle übermittelt.
  • Die Bestätigung der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges erhalten Sie innerhalber einiger Tage per Post
Infografik, die grob die Online-Abmeldung zeigt © Stadt Kaiserslautern

Online-Außerbetriebsetzung © Stadt Kaiserslautern

Bitte beachten:

Erst nach Bearbeitung Ihrer Online-Abmeldung durch die Zulassungsstelle gilt das Fahrzeug als rechtmäßig außer Betrieb gesetzt. Hierüber erfolgt eine schriftliche Zustellung der Unterlagen an den Fahrzeughalter. Dieser Vorgang wird in der Regel ein bis zwei Werktage in Anspruch nehmen.  Erst dann kann das eventuell reservierte KFZ-Kennzeichen für ein neues Fahrzeug verwendet werden. Gleichzeitig werden der Zoll (Kfz.-Steuerverwaltung) und die Versicherung auf elektronischem Weg über die Abmeldung/Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges informiert.