Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch für den Bebauungsplanentwurf „Hochschuleingangsbereich-Schoenstraße-Turnerstraße-Kennelstraße“.
Der Bebauungsplan wird nach §13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf „Hochschuleingangsbereich-Schoenstraße-Turnerstraße-Kennelstraße“ mit den nachfolgenden Unterlagen liegt in der Zeit vom 07.10.2024 bis 08.11.2024 auf dieser Internetseite öffentlich aus.
Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1323, öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@kaiserslautern.de abgegeben werden.
Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Unterlagen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: