Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Erneute Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und erneute Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bebauungsplanentwurf „Entersweilerstraße - Kniebrech“
Der Bebauungsplan wird nach §13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf "Entersweilerstraße - Kniebrech" mit den nachfolgenden Unterlagen liegt in der Zeit vom 02.12.2024 bis 14.01.2025 auf dieser Internetseite öffentlich aus.
Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1323, öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adresse abgegeben werden: stadtplanung@kaiserslautern.de
Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Unterlagen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: