Bebauungsplanentwurf 'Entersweilerstraße - Kniebrech'

Erneute Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und erneute Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bebauungsplanentwurf „Entersweilerstraße - Kniebrech“

Der Bebauungsplan wird nach §13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Der Bebauungsplanentwurf "Entersweilerstraße - Kniebrech" mit den nachfolgenden Unterlagen liegt in der Zeit vom 02.12.2024 bis 14.01.2025 auf dieser Internetseite öffentlich aus.

Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1323, öffentlich aus und können dort eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adresse abgegeben werdenstadtplanung@kaiserslautern.de

Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben.

Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

  • Für die auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern eingestellten Unterlagen der Bauleitpläne liegen das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form, etc.) bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern.

  • Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung ihrer Daten, die Sie im Rahmen Ihrer Stellungnahme während der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter      Datenschutz in der Bauleitplanung und Impressum.

Unterlagen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: