Gleichberechtigte Teilhabe
Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FührposGleichberG) ist in Kraft getreten am 24. April 2015.
Beim FührposGleichberG gibt es nun eine verbindliche Geschlechterquote in Aufsichtsräten. Das Ziel des Gesetzes ist die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien.
Gleichstellungsstelle
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