Lohngerechtigkeit
Das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ (EntgTranspG) ist am 30. Juni 2017 in Kraft getreten. Durch das EntgTranspG ist das Gebot des gleichen Entgeltes von Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Insgesamt geht es um die Einführung von Transparenzregeln, mit denen mehr Lohngerechtigkeit im Erwerbsleben durchgesetzt werden soll. Durch mehr Transparenz bei den Gehältern soll die existierende Lohnlücke von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen beseitigt werden.
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