Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz (ZAB RLP) unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Rheinland-Pfalz arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren möchten, sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Firmensitz oder Sitz ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz dabei, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen.
Sie sind Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland einstellen möchte?
Oder Sie sind Nicht-EU-Bürger und möchten in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder suchen einen Arbeitsplatz/ Ausbildungsplatz?
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie bzw. Ihr zukünftiger Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin auf jeden Fall ein Visum. Dieses kann nur bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden.
Sie sind Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland einstellen möchte?
Oder Sie sind Nicht-EU-Bürger und möchten in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder suchen einen Arbeitsplatz/ Ausbildungsplatz?
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie bzw. Ihr zukünftiger Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin auf jeden Fall ein Visum. Dieses kann nur bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden.
Sie möchten als Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen?
Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz berät und unterstützt bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Visum.
Ziel unserer Arbeit ist es, eine sogenannte Vorabzustimmung zur Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme für Ihre zukünftigen Mitarbeitenden auszustellen, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Mit dieser Vorabzustimmung kann die zeitliche Visumbearbeitung bei der Deutschen Auslandsvertretung erheblich verkürzt werden.
Des Weiteren gehört ein zeitnah beabsichtigter Familiennachzug (max. 6 Monate nach Einreise Ihres Mitarbeitenden) zu unserem Aufgabenbereich. Hierbei prüft die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung RLP auf Antrag, ob die Voraussetzungen für einen Familiennachzug gegeben sind. Für alle anderen Einwanderungszwecke wenden Sie sich bitte an die für Ihren zukünftigen Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin zuständige Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort.
Unsere Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf Personen, die sich noch nicht in Deutschland befinden. Sollte sich Ihr zukünftiger Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin bereits in Deutschland befinden, wenden Sie sich bitte an die für seinen/ ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde. Weitere Informationen teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit.
Ziel unserer Arbeit ist es, eine sogenannte Vorabzustimmung zur Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme für Ihre zukünftigen Mitarbeitenden auszustellen, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Mit dieser Vorabzustimmung kann die zeitliche Visumbearbeitung bei der Deutschen Auslandsvertretung erheblich verkürzt werden.
Des Weiteren gehört ein zeitnah beabsichtigter Familiennachzug (max. 6 Monate nach Einreise Ihres Mitarbeitenden) zu unserem Aufgabenbereich. Hierbei prüft die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung RLP auf Antrag, ob die Voraussetzungen für einen Familiennachzug gegeben sind. Für alle anderen Einwanderungszwecke wenden Sie sich bitte an die für Ihren zukünftigen Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin zuständige Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort.
Unsere Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf Personen, die sich noch nicht in Deutschland befinden. Sollte sich Ihr zukünftiger Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin bereits in Deutschland befinden, wenden Sie sich bitte an die für seinen/ ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde. Weitere Informationen teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit.
Sie möchten als Fachkraft aus einem Drittstaat zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einwandern?
Sie sind Nicht-EU-Bürger und möchten in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder suchen einen Arbeitsplatz/ Ausbildungsplatz?
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie auf jeden Fall ein Visum. Dies kann nur bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden. Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz berät und unterstützt Sie bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Visum. Diese Hilfe und Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf den Wunsch, nach Deutschland einzureisen, um eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen. Für alle anderen Einwanderungszwecke, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde am vorgesehenen Wohnort.
Des Weiteren bezieht sich unsere Unterstützung ausschließlich auf Personen, die sich noch nicht in Deutschland befinden. Sollten Sie sich bereits in Deutschland befinden, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie auf jeden Fall ein Visum. Dies kann nur bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden. Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz berät und unterstützt Sie bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Visum. Diese Hilfe und Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf den Wunsch, nach Deutschland einzureisen, um eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen. Für alle anderen Einwanderungszwecke, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde am vorgesehenen Wohnort.
Des Weiteren bezieht sich unsere Unterstützung ausschließlich auf Personen, die sich noch nicht in Deutschland befinden. Sollten Sie sich bereits in Deutschland befinden, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.
Leitfaden zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Checkliste notwendiger Unterlagen
Formulare *
Antrag Beschleunigtes Fachkräfteverfahren/Vereinbarung nach § 81a Abs. 2 AufenthG
Antrag herunterladen
Vollmachtformulare

Vollmachtformulare
- Vollmacht der Fachkraft auf den Arbeitgeber mit der Erlaubnis zur Erteilung einer Untervollmacht
Vollmacht herunterladen
- Beauftragung eines Firmenmitarbeiters mit der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Vertretungsbefugnis) bzw. Untervollmacht auf den Bevollmächtigten
Vollmacht herunterladen
- Vollmacht des Ehepartners auf den Arbeitgeber mit der Erlaubnis zur Erteilung einer Untervollmacht
Vollmacht herunterladen
- Vollmacht der für das Kind/die Kinder Personenberechtigten auf den Arbeitgeber mit der Erlaubnis zur Erteilung einer Untervollmacht
Vollmacht herunterladen
Von der Fachkraft unterzeichnete Erklärung in deutscher Sprache, dass in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde
Erklärung herunterladen

für die Bundesagentur für Arbeit
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Bundesagentur für Arbeit
Erklärung herunterladen
- Zusatzblatt A zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Zusatzblatt herunterladen
- Zusatzblatt B zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Zusatzblatt herunterladen
Besuchen Sie auch
Info zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
https://www.make-it-in-germany.com/de
Info zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
https://www.make-it-in-.rlp.de
Internetseite von iQ-Netzwerk RLP
https://www.iq-rlp.de/fachkraefte
Internetseite von Welcome-Center RLP
www.welcomecenter.rlp.de
Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)
www.eap.rlp.de
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
www.anerkennung-in-deutschland.de
anabin-Datenbank für ausländische Hochschulabschlüsse
www.anabin.kmk.org
Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland
+49(0)301 815-1111
https://www.make-it-in-germany.com/de
Info zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
https://www.make-it-in-.rlp.de
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Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)
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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
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fachkraefteeinwanderung.rlp@kaiserslautern.de
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Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
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