Untere Abfallbehörde

Die Untere Abfallbehörde der Stadt Kaiserslautern ist für den Vollzug der Abfallgesetze zuständig.

Darunter fällt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), incl. der erlassenen Verordnungen wie z. B. die Verpackungsverordnung, Nachweisverordnung und das Landesrecht (Kreislaufwirtschaftsgesetz).

Darüber hinaus gehört die Erstellung der jährlichen Abfallbilanz zu den Aufgaben. Außerdem zählt die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes, die Bearbeitung der gemeldeten illegalen Ablagerungen, Überwachungsaufgaben nach dem Altfahrzeugverordnung und die Abfallberatung für Gewerbe zu den Aufgaben der Unteren Abfallbehörde.

Die Stadt Kaiserslautern, als entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft, ist gemäß § 6 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) zur Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) verpflichtet.

Das vorliegende gemeinsame Abfallwirtschaftskonzept Kaiserslautern 2020 – 2024 wurde durch den Landkreis Kaiserslautern, der Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK)  und die Stadt Kaiserslautern erstellt.  Die  Möglichkeit, ein gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept erstellen zu können,  ergibt sich aus § 6 Abs. 3 LKrWG. 

Inhalt des AWK sind die Ziele der Abfallwirtschaft für den Zeitraum 2020 – 2024. Dargestellt sind die bereits laufenden sowie die zukünftig geplanten Maßnahmen zum kommunalen Stoffstrommanagement.  Zudem sind die vorgesehenen Entsorgungswege sowie Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung und ihrer zeitlichen Abfolge dargelegt.

Das Abfallwirtschaftskonzept ist in einen übergreifenden allgemeinen Teil mit gemeinsamen Inhalten und Schnittstellen, sowie jeweils eigenständige Teile für die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern, sowie die ZAK untergliedert.

Die Gesamtausgabe des AWK ist auf dieser Seite zu finden.