Lärmaktionsplanung Kaiserslautern 2008
Unter den Vorraussetzungen des § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG) sind von den zuständigen Behörden (§ 47a BlmSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Die Lärmaktionspläne werden auf Grundlage der nach § 47c BlmSchG erstellten Lärmkarten ausgearbeitet. Die Kartierung bezieht sich auf die an die EU gemeldeten Straßenabschnitte der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 6 Mill ionen Kfz im Jahr. Aufgrund der festen Verkehrsmengenschwellen entstanden bei der Kartierung Lücken im Straßenverlauf. Diese Lücken wurden in einer Nachkartierung geschlossen. Diese Kartierung bi ldet die Grundlage für die Lärmaktionsplanung.