Gleichstellungsstelle Kaiserslautern
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Gleichstellungsstelle Kaiserslautern

Gleichstellung

Gleichstellung

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde vor über 70 Jahren in Bonn verabschiedet. Den „Müttern des Grundgesetzes“, insbesondere der Juristin Elisabeth Selbert, war es zu verdanken, dass mit Artikel 3 Absatz II die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1949 Verfassungsrang bekam:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Das ist die Grundlage, auf die sich die Arbeit von Gleichstellungsstellen stützt.

Die Verwirklichung dieses Verfassungsauftrages ist auch Aufgabe der Kommune. Daher müssen laut Landesrecht in kreisfreien Städten wie Kaiserslautern Gleichstellungsstellen eingerichtet und hauptamtlich besetzt werden, die die Kommune beim Umsetzen dieses Auftrages unterstützt.

Die öffentliche Verwaltung geht dabei mit gutem Beispiel voran und möchte eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber sein. Hierfür wurde 1995 das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) erlassen und verpflichtet darin alle Dienststellen mit mehr als 30 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Sie unterstützt die Verwaltung in der Umsetzung des LGG.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt(verwaltung) Kaiserslautern ist für beide Aufgabengebiete zuständig.

Das Ziel von Gleichstellungsarbeit ist das Auflösen der Strukturen, die zu Benachteiligungen führen.

Wir setzen uns ein:

  • für die Gleichberechtigung der Geschlechter auf allen Ebenen
  • für gleiche Verantwortung in allen Lebensbereichen und neue Möglichkeiten jenseits der traditionellen Aufgabenverteilung
  •  um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle zu ermöglichen
  • um Vorurteile und Rollenklischees zu überwinden
  • gegen alle Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen

 

Unsere Aufgaben sind

  • vertrauliche Beratung von Bürger:innen und Mitarbeiter:innen der Stadt Kaiserslautern zu Gleichstellungs- und Gleichberechtigungsfragen
  • Kontakte zu beratenden und unterstützenden Einrichtungen
  • Unterstützen von Frauengruppen
  • Zusammenarbeit mit Organisationen und Initiativen, die sich für Chancengleichheit einsetzen
  • Mitarbeit bei Maßnahmen und Projekten innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung, die das Ziel der Gleichberechtigung aller Geschlechter verfolgen
  • Sensibilisierung hinsichtlich sexueller und geschlechtlicher Identitäten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitwirkung an Rats- und Verwaltungsvorlagen mit frauenrelevantem Inhalt
  • „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz
  • „Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden.“ Beschreibt Paragraph 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland Pfalz

 

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordert im Paragraph 1, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
     
  • Die Ziele des Landesgleichstellungsgesetz sind, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu fördern und bestehende Ungleichheiten aufgrund des Geschlechts auszugleichen, insbesondere unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen von Frauen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und zu verhindern, und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer im öffentlichen Dienst zu fördern.“ (§1 Abs. 1 und 2 LGG)

Weiterführende Links bzw. Materialen

Frauen und Männer in Deutschland
Gleichstellungsatlas