Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
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// Zentrale Ausländerbehörde

Personenkreis für das beschleunigte Fachkräfteverfahren erweitert

Berufskratftfahrer*innen - Aufgabenerweiterung der Zentralbehörde

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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick

Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern.

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Türkisches Bodenpersonal: Beschäftigung an deutschen Flughäfen

Die Bundesregierung hat die Anwendbarkeit des § 19c Absatz 3 Aufenthaltsgesetz auf türkisches Bodenpersonal an deutschen Flughäfen beschlossen.
Danach kann einem türkischen Staatsangehörigen die Einreise gestattet werden, wenn die geplante Beschäftigung die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten (insbesondere Flugzeug- und Gepäckabfertigung sowie Check-in Tätigkeiten) beinhaltet.

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IHKs in Rheinland-Pfalz werben um Fachkräfte aus dem Ausland

Hospitantinnen aus Brasilien und Ägypten auch bei Zentraler Fachkräftebehörde in Kaiserslautern zu Gast

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Zentralisierung am Standort Kaiserslautern war richtige Entscheidung

Integrationsministerin Binz besucht Zentrale Ausländerbehörde

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