Inklusionsbeirat

Gruppenbild des Ínklusionsbeirats der Stadt Kaiserslautern - Stand Oktober 2019 © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner mit Beeinträchtigungen wurden in einem ersten Schritt am 18. Mai 2019 die Betroffenenvertreter und Betroffenenvertreterinnen gewählt. Davon sind 8 stimmberechtigte Beiratsmitglieder und die gleiche Anzahl an Stellvertreter und Stellvertreterinnen.

CORONA: Wichtige Informationsquellen für Menschen mit Behinderung im Überblick

Am 31.10.2019 fand die erste Sitzung des neu eingerichteten Inklusionsbeirats statt. In dieser Sitzung wurden Frau Christine Tischer als Vorsitzende und Herr Stefan Thome als stellvertretender Vorsitzender aus der Mitte der Betroffenenvertreter und Betroffenenvertreterinnen gewählt. 

Der Inklusionsbeirat besteht aus insgesamt 16 stimmberechtigten Mitgliedern. Diese sind 8 Betroffenenvertreter und Betroffenenvertreterinnen, 1 Vertreter bzw. Vertreterin dem Verein „KL inklusiv e.V., 5 Fraktionsvertreter bzw. Fraktionsvertreterinnen aus den Reihen des Stadtrats und dem/der Behindertenbeauftragte/n (diese/ dieser hat gleichzeitig auch die Geschäftsführung des Beirats inne). 

Inklusionsbeirat der Stadt Kaiserslautern © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Aufgaben

Der Inklusionsbeirat soll bei allen Angelegenheiten, die Belange der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt berühren, gehört werden. Er soll den Stadtrat, seine Gremien, die Verwaltung und den Behindertenbeauftragten unterstützen und beraten.

Insbesondere kommen als Angelegenheiten in Betracht:

  • Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen (wie zum Beispiel Bildung, Erziehung, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnen)
  • Barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Systemen der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen gestalteten Lebensbereichen
  • Fragen zu Leistungen zur Teilhabe für behinderte Menschen

Satzung

Protokolle

Erklärung von Barcelona