Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“

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Mit dem Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ stärkt das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gezielt die Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Von Januar 2019 bis Dezember 2021 werden rund 48 Modellstandorte gefördert. Nach dem Motto „Qualifiziert Handeln und Betreuen“ setzt das Bundesprogramm auf Qualifizierung der Tagesmütter und –väter, Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Kommunen.
 
Die Stadt Kaiserslautern freut sich eine von 48 Modellstandorten des Bundesprogramms „ProKindertagespflege“  zu sein.

Kurze Beschreibung des Vorhabens

In Kaiserslautern werden in steigendem Maße Plätze in der Kindertagespflege benötigt, um dem wachsendem Betreuungsbedarf entsprechen zu können. Die Kindertagespflege kann insbesondere für Kinder im U2-Bereich das Angebot der Kitas ergänzen und dazu beitragen, dass Eltern schneller einen Betreuungsplatz erhalten. Ziel  des Vorhabens ist es, den  Stellenwert der Kindertagespflege als familienähnliches Betreuungsangebot für Kinder und Eltern zu steigern und die Attraktivität als Tätigkeitsfeld für Kindertagespflegepersonen zu erhöhen.

Die Tätigkeit der Kindertagespflege ist eine vertrauensvolle Aufgabe. Die Kindertagespflegepersonen fördern wie Kindertageseinrichtungen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie und helfen Eltern dabei Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser  miteinander vereinbaren zu können (vgl. § 22 SGB VIII). Zur Vorbereitung auf ihre Tätigkeit absolvieren die Tagespflegepersonen mindestens eine Grundqualifizierung und bilden sich regelmäßig fort.  In Kaiserslautern haben Qualifizierungskurse eine lange Tradition. Seit Herbst 2019 werden Qualifizierungskurse im Rahmen des Bundesprogramms „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“  in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Kaiserslautern  nach dem neuen Qualifizierungshandbuch (QHB), das vom Deutschen Jugendinstituts (DJI) entwickelt  wurde, durchgeführt.  Das sind gute Voraussetzungen, damit sich Kinder gut und behütet entwickeln können.
 
Eine enge und kontinuierliche Begleitung der Teilnehmenden während und nach der Qualifizierung soll die künftigen Kindertagespflegepersonen motivieren, nach dem Kurs in das Tätigkeitsfeld einzusteigen und in diesem langfristig zu verbleiben. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen z. B. durch die Einführung eines Vertretungssystems ist ein wesentlicher Faktor für ein verlässliches Betreuungssystem und fördert die Akzeptanz und Weiterentwicklung der Kindertagespflege.

Was sind die Besonderheiten des Vorhabens?

Die Kindertagespflegesatzung der Stadt Kaiserslautern wird überarbeitet werden, da u.a.  eine Differenzierung und Erhöhung der Vergütungsstruktur erfolgen soll.

Was bedeutet die Qualifizierung nach dem neuen QHB?

Die Einführung der Qualifizierung nach dem QHB wird grundlegend und wegweisend für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagespflege sein. Angehende Kindertagespflegepersonen erhalten eine umfassende Vorbereitung auf ihr zukünftiges Arbeitsfeld. Die Qualifizierung wird vom Referat Jugend und Sport, Abteilung Kindesbetreuung  in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule umgesetzt, der erste Kurs soll Anfang 2021 abgeschlossen sein. Bis zu 40 neue Betreuungsplätze sollen geschaffen werden. Die Qualifizierung wird verstetigt, denn die Landesförderung sichert ab 2021 die Durchführung des QHB auch nach dem Bundesprogramm.
 
Welche Themenfelder umfasst das Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt!“ noch?

1. Fachkräftegewinnung und -bindung


Eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit verbunden mit der Sicherung verbesserter Tätigkeitsbedingungen, wie die Erhöhung der Vergütung und Implementierung eines Vertretungssystems, sollen zur Aufwertung der Kindertagespflege führen. Gute Beratung im Vorfeld sowie enge und kontinuierliche Begleitung neuer Tagespflegepersonen während der Qualifizierung sollen die Teilnehmenden zum Einstieg in das Tätigkeitsfeld und zur längerfristigen Bindung motivieren. Diese enge Begleitung soll als wesentlicher Baustein auch  nach der Förderung  durch das Bundesprogramm erhalten und fortgesetzt werden.

2. Fachberatung

Mit den Möglichkeiten des Bundesprogramms und der engen Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Kindertagespflege soll die bereits bestehende Fachberatung Kindertagespflege Stärkung und Unterstützung erfahren. Die Erhöhung des Stellenwertes der Kindertagespflege und die Bedeutung für ein bedarfsgerechtes Angebot im Rahmen der Kindertagesbetreuung soll langfristig durch einen Ausbau der personellen Besetzung der Fachberatung abgesichert werden.

3. Inklusion

Um das Verständnis für inklusive Bildung zu fördern, sollen Kindertagespflegepersonen für das Thema Inklusion sensibilisiert und künftig besser auf die Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung vorbereitet werden. Dazu werden Fortbildungen angeboten, die Fachberatung wird als kompetente Ansprechperson zur Verfügung stehen. Kooperationen mit verschiedenen Fachstellen sollen diesen Prozess auch über das Bundesprogramm hinaus unterstützen.

4. Vertretungsregelungen und -modelle

Mit der Implementierung eines funktionierenden Vertretungssystems geht die Steigerung der Attraktivität der Kindertagespflege als verlässliche Betreuungsform für alle Beteiligten einher. Die Fachberatung Kindertagespflege übernimmt hier die Verantwortung, wird Informationen und Erfahrungen anderer Träger zu Vertretungsmodellen zusammenführen und Kindertagespflegepersonen zum Test der Modelle motivieren und begleiten. Der Einsatz von Tandemmodellen, Springerkräften und die Kooperation mit Kitas sind hier in der Diskussion.

5. Zusammenwirken mit Familien

Die Fachberater*innen sind verlässliche Ansprechpartner*innen für Eltern und sollen gute Beratung gewährleisten. Durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit (z. B. mit Flyern und anderen Infomaterialien) werden Eltern auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kindertagespflege und auf die gute Erreichbarkeit der Fachberatung bzw. der Koordinierungsstelle Kindertagespflege hingewiesen.

6. Merkmale der Kindertagespflege

Ansehen der Kindertagespflege in der Öffentlichkeit und ihr Stellenwert als Teil des Systems der Kindertagesbetreuung sollen gesteigert und nachhaltig auch über die Förderung hinaus auf hohem Niveau gehalten werden. Fortbildungen und damit verbundene Spezialisierungen der Kindertagespflegepersonen werden die bereits bestehende Angebotsvielfalt bereichern. Die enge Betreuung durch die Fachberatung begleitet diese Entwicklung.

7. Vergütung bzw. laufende Geldleistung

Das Vergütungssystem soll überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Schon während der Förderphase des Bundesprogramms wird, wie bereits erwähnt, eine Erhöhung der laufenden Geldleistung angestrebt, die eine Satzungsänderung zur Folge hat. Dabei wird geprüft, wie die Teilnahme der Kindertagespflegepersonen an Fortbildungen in die Vergütungsstruktur einfließen kann.