Lärmarten

Je nach der Quelle des Lärms sind folgende Lärmarten zu unterscheiden:

  • Umgebungslärm: Lärmeinwirkung auf Wohnbereiche durch den Straßen- und Schienenverkehrslärm
  • Verkehrslärm: Lärm, der durch den Straßen-, Schienen- und Flugverkehr erzeugt wird
  • Gewerbelärm: Lärm, der von gewerblich oder industriell genutzten Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausgeht
  • Maschinenlärm: Lärm, der von Geräten und Maschinen ausgeht, z.B. Laubbläser, Rasenmäher, Kehrmaschinen, Bau- und Reinigungsfahrzeuge
  • Sportlärm, Freizeitlärm: Lärm aus Freizeitanlagen, z.B. von Musikveranstaltungen und von Sportanlagen, soweit sie zum Zweck der Sportausübung betrieben werden
  • Nachbarschaftslärm: störende Geräusche, die von Personen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden, z.B. laute Unterhaltungen, lautes Feiern