Chancen-Aufenthaltsrecht

Aufenthaltserlaubnis zum Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen

Sie besitzen aktuell eine Duldung, haben am 31.10.2022 seit fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt und sich weitestgehend straffrei verhalten? Dann soll Ihnen auf Antrag einmalig eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt werden. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen oder bei nachhaltiger Integration zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere der Identitätsnachweis und die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

Verfahrensablauf

1. Stellen Sie den "Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Chancen-Aufenthaltsrecht". Bitte stellen Sie jeweils einen eigenen Antrag für sich, Ihren Ehegatten/Ihre Ehegattin oder Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder. An Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status und Ihrer Duldung ändert sich durch den Antrag zunächst nichts.

2. Wenn Sie Ihren "Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Chancen-Aufenthaltsrecht" gestellt haben, werden wir uns bei Ihnen melden und falls erforderlich weitere Unterlagen anfordern.

3. Sie erhalten erst dann per E-Mail einen Termin zur Vorsprache, wenn Ihr Antrag von unserer Behörde geprüft wurde.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen aktuell eine Duldung
  • Mindestens 5 Jahre Aufenthalt zum Stichtag 31.10.2022 im Bundesgebiet und fortlaufend ausgestellte Aufenthaltsdokumente (Duldung, Aufenthaltsgestattung, Ankunftsnachweis, BÜMA, Aufenthaltserlaubnis sowie Fiktionsbescheinigung)
  • weitestgehende Straffreiheit (d.h. keine Straftaten von mehr als 50 Tagessätzen; bzw. bei bestimmten Straftaten von mehr als 90 Tagessätzen)
  • Erlaubter Hauptwohnsitz in der Stadt Kaiserslautern. Wurde die Duldung durch eine andere Ausländerbehörde erteilt und mit der Auflage versehen, den Wohnsitz im Bereich der anderen Ausländerbehörde zu nehmen, kann die Aufenthaltserlaubnis durch die Stadtverwaltung Kaiserslautern nicht erteilt werden.
  • Sie haben den Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Chancen-Aufenthaltsrecht gestellt und nehmen den von uns zugeteilten Termin zur Vorsprache wahr. Bitte beachten Sie, dass ohne Termin keine Vorsprache möglich ist. 

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular zum Chancen-Aufenthaltsrecht
    für Familienangehörige Antragsformular zum Chancen-Aufenthaltsrecht
  • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
  • Kopie des gültigen Nationalpasses (sofern vorhanden)
  • Kopie des Mietvertrages mit Nachweis der Nebenkosten und Abschlagszahlungen Energiekosten (Strom, Gas, Fernwärme, etc.)
  • Kopie des Arbeitsvertrages und Einkommensnachweise der letzten drei Monate oder aktueller Jobcenter-Bescheid oder Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
  • aktuelle Arbeitgeberbestätigung
  • Sprachzertifikat (sofern vorhanden)
  • Nachweis Test „Leben-in-Deutschland“ (sofern vorhanden)
  • Nachweis über in Deutschland abgeschlossene Ausbildung oder Studium (sofern vorhanden)
  • Schulzeugnisse der letzten drei Jahre Ihrer schulpflichtigen Kinder
  • aktuelle Schulbescheinigungen Ihrer schulpflichtigen Kinder

Gebühren (Bar-/Kartenzahlung möglich)

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:

  • 100,- €: Erwachsene
  • 50,- €: Kinder und Jugendliche
  • gebührenfrei: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Sozialleistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz

Falls ein Ausweisersatz ausgestellt werden muss:

  • 72,- €: Erwachsene und Kinder

Rechtsgrundlagen

  • Aufenthaltserlaubnis (Chancen-Aufenthaltsrecht) § 104c AufenthG
  • Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen & jungen Volljährigen (§ 25a AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)