Grundstückserwerb zur Vermeidung von Armut im Alter

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© Stadt Kaiserslautern

Stiftung Bürgerhospital bietet älteren Hausbesitzern Erbbauvertrag an


Altersarmut ist ein drängendes Problem unserer Gesellschaft. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts waren 2018 3,2 Millionen Menschen in Deutschland im Ruhestand armutsgefährdet – das sind 900.000 Personen mehr als noch 2010. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, hat die Stiftung Bürgerhospital, seit vielen Jahrhunderten der Alten- und Jugendhilfe in Kaiserslautern verpflichtet, nun das Projekt „Grundstückserwerb zur Vermeidung von Armut im Alter“ gestartet.
 

„Viele ältere Menschen können sich den Unterhalt des Eigenheims nur noch schwer leisten. Wir wollen daher Menschen über 50 durch einen Erbbauvertrag die Möglichkeit bieten, bis zu ihrem Lebensende im eigenen Haus wohnen bleiben zu können“, erklärt der Stiftungsvorstand, ehemaliger Oberbürgermeister Klaus Weichel. Das Prinzip: Die Stiftung erwirbt das mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück von älteren Menschen aus Stiftungsmitteln und bestellt dem Verkäufer dafür ein Erbbaurecht am verkauften Grundstück für 75 Jahre. „Dadurch wird die Stiftung Eigentümerin des Grundstücks, wohingegen der nunmehr Erbbauberechtigte Eigentümer des Hauses bleibt“, erklärt Weichel. Im Gegenzug für die Bestellung eines Erbbaurechts auf dem mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück sei ein sozial verträglicher Erbbauzins jährlich an die Stiftung Bürgerhospital zu entrichten. „Durch den Verkauf seines Grundstücks generiert der Erbbauberechtigte Einnahmen. Diese können in vielen verschiedenen Lebenslagen das fortlaufende Wohnen im Eigenheim sicherstellen. Man denke etwa an Umbaumaßnahmen im Hinblick auf altersgerechtes Wohnen oder notwendige Reparaturmaßnahmen am Haus, oder die Fälligkeiten für wiederkehrende Beiträge.“ Der Kaufpreis für das Grundstück werde, so das Stadtoberhaupt, vom Gutachterausschuss der Stadt Kaiserslautern ermittelt, wobei das Städtische Bürgerhospital die Kosten des Gutachtens und auch der notariellen Beurkundung trage.
 

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Gebiet der Stadt Kaiserslautern, die ihren Hauptwohnsitz an dem jeweiligen Grundstück haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 50 Jahre sind. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden. Interessenten werden gebeten, das ausgefüllte Antragsformular beim Städtischen Bürgerhospital Kaiserslautern, 67653 Kaiserslautern, einzureichen oder per Mail an buergerhospital@kaiserslautern.de zu senden.