Städtebauförderung
Die militärische Konversion, ebenso wie die erforderliche Umnutzung von Bahn- und Gewerbebrachen, hat die Stadt Kaiserslautern vor besondere Herausforderungen gestellt. Darüber hinaus sind innerstädtische Teilgebiete von Veränderungen betroffen, die es erforderlich machen, über ein Bündel von geeigneten Maßnahmen eine Aufwertung zu erwirken.
Im Baugesetzbuch sind, abgestimmt auf die einzelnen Förderprogramme Sonderregelungen eingeführt, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität im jeweiligen Stadtteil zu erreichen. Der qualitative Umbau einzelner Stadtteile wird durch verschiedene Bund-Länder-Förderprogramme unterstützt. Die klassische Stadtsanierung, die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, das Soziale Stadt Programm und der Stadtumbau ermöglichen Planungsprozesse, die zu einer zügigen Umgestaltung beziehungsweise Neuentwicklung führen.
Um eine zügige Nachnutzung beziehungsweise Attraktivierung dieser Gebiete erreichen zu können, ist ein gebündelter Einsatz von Fördermitteln erforderlich.
Bereits eingebunden in die Städtebauförderprogramme sind die nachfolgenden Gebiete:
Laufende Maßnahmen:
Die Lage der laufenden Maßnahmen im Kaiserslauterer Stadtgebiet ist in der folgenden Karte dargestellt:
Abgeschlossene Maßnahmen:
67653 Kaiserslautern
- 0631 365 - 1611
- 0631 365 - 1619
- Öffnungszeiten
-
Mo - Do
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 1611
- 0631 365 - 1619
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2683
- 0631 365 - 1619