Stadtrat

Der Stadtrat stellt das wichtigste Entscheidungsorgan der Stadt dar.
Wenn Sie mehr über die öffentlichen Punkte oder Termine der Stadtratssitzungen erfahren möchten, können Sie das Ratsinformationssystem (RIS) verwenden.

Das Ratsinformationssystem

Ein Foto von innerhalb einer Stadtratssitzung.
Der Stadtrat © Stadt Kaiserslautern

Das Ratsinformationssystem ermöglicht eine umfassende Recherchemöglichkeit über alle öffentlichen Punkte aus den Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse ab 01. Juli 2009. Neben den aktuellen Sitzungsterminen können Sie die Tagesordnungen, die Sitzungsvorlagen und nach Genehmigung auch die Niederschriften dieser Sitzungen aufrufen und als Adobe pdf-Dokumente herunterladen.

Der Stadtrat
Zusammensetzung des Stadtrates

Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Verwaltung ist der Oberbürgermeister. Nach § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat der Stadtrat in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern 56 Ratsmitglieder.

Eine Übersicht über alle Ratsmitglieder inklusive der Kontaktdaten finden Sie hier:

Aufgaben des Stadtrates

Beschlussfassung über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit keine Übertragung auf einen Ausschuss erfolgte (§ 32 Abs. 2 Gemeindeordnung). Die Entscheidungen über Satzungen, Haushaltspläne, Änderungen des Stadtgebietes, Wahlen zum/zur Ehrenbürger/in usw. können nicht auf einen Ausschuss übertragen werden. Die letzte Stadtratswahl fand im Mai 2019 statt. Der Stadtrat wird alle fünf Jahre neu gewählt, die nächste Wahl findet somit 2024 statt.

Ringdiagramm über die Sitzverteilung im Stadtrat Kaiserslautern 2019 © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Die Mitglieder des Stadtrates haben sich entsprechend ihrer Parteiangehörigkeit zu den Fraktionen der SPD, CDU, DIE GRÜNEN, AFD, FWG, FDP und DIE LINKE/PARTEI zusammengeschlossen. Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach ihrer Stärke. Eine Fraktion muss aus mindestens 2 Mitgliedern des Rates bestehen.