Leihfrist-Verlängerung
Die Leihfrist für entliehene Medien beträgt drei Wochen (21 Kalendertage). Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist bis zu dreimal um jeweils drei Wochen möglich, sofern die Medien nicht von anderen Leserinnen und Lesern vorbestellt (vorgemerkt) worden sind.
Sie haben jetzt die Möglichkeit, selbst Ausleihfristen zu verlängern: nutzen Sie hierfür unser neues Online-Portal
Achtung: Leihfrist-Verlängerungen gelten erst dann, sobald Ihnen die Bestätigung mit dem neuen Fristdatum übermittelt worden ist.
Wenn Sie nicht die Möglichkeiten des neuen Openportals nutzen möchten, geben Sie uns bitte rechtzeitig unter Angabe Ihres Namens und der Nummer Ihres Benutzerausweises Bescheid, wenn wir die Leihfrist der von Ihnen entliehenen Medien verlängern sollen.
persönlich: vor Ort in der Hauptstelle der Stadtbibliothek
schriftlich: Stadtbibliothek, Klosterstr. 8, 67655 Kaiserslautern
telefonisch: 0631 365-2484 oder 0631 365-2485
per e-Mail an
Sie können auch über dieses Formular die Ausleihfrist verlängern:
Achtung: Leihfrist-Verlängerungen gelten erst dann, sobald Ihnen die Bestätigung mit dem neuen Fristdatum übermittelt worden ist.
Geänderte Öffnungszeiten der Stadtbibliothek
Die Stadtbibliothek und die Stadtteilbüchereien bleiben wegen der jüngsten Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie voraussichtlich bis 31. Januar 2021 geschlossen!