Rechtskräftige Bebauungspläne

Rechtliche Hinweise und Nutzungshinweise zur Internetfassung der rechtskräftigen Bebauungspläne

Auf den nachfolgenden Internetseiten können Sie rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Kaiserslautern einsehen. Fehlende Bebauungspläne werden sukzessive ergänzt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Lesen von Bebauungsplänen mitunter kompliziert sein und fachliche Beratung erfordern kann, da die Möglichkeit besteht, dass

  • für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
  • neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten,
  • einzelne Gebäude unter Denkmalschutz stehen, andere sich unter Umständen in Denkmalzonen befinden,
  • einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden.

Ältere Bebauungspläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Durch das Digitalisieren und Aufbereiten für das Internet kann die Genauigkeit und Maßstäblichkeit des Planes verloren gegangen sein. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken, Straßen und ähnlichem geeignet.

Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen gegenüber dem Originalbebauungsplan ergeben.

Einsichtnahme in Bebauungspläne

Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte stellt ausschließlich der jeweilige in der Stadtverwaltung Kaiserslautern als Papierexemplar vorliegende Bebauungsplan dar. Nur dieser gibt die gültige Rechtslage wieder.Der Bebauungsplan mit den entsprechenden Anlagen wird ab dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht unter der nebenstehenden Kontaktadresse während der angegebenen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Kaiserslautern bereitgehalten.

Internetfassung der rechtskräftigen Bebauungspläne

Hier finden Sie rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Kaiserslautern. Um das Auffinden der Pläne zu erleichtern, sind diese nach den örtlichen Bereichen "Innenstadt" und einzelnen Stadtteilen beziehungsweise Ortsbezirken geordnet.