Wiederkehrende Ausbaubeiträge

Wiederkehrende Beiträge in ganz Kaiserslautern ab 2024
Einmalbeiträge nur noch in Einzelfällen

Pflicht zur Beitragserhebung

Der Zustand vieler städtischer Straßen ist unübersehbar. Schlaglöcher und Schadstellen werden regelmäßig stellenweise repariert, halten jedoch nicht immer über mehrere Jahre.

Um eine Verkehrsanlage (Straße oder Gehwege) dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bedarf es einer umfangreichen technischen Sanierung mit entsprechendem Unterbau.

Nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) müssen für solche fachgerechten Ausbaumaßnahmen Beiträge erhoben werden.

Bislang gab es im KAG die Wahlmöglichkeit zur Erhebung von Beiträge in einmaliger Form oder als wiederkehrende Beiträge, bei denen die Aufwendungen der Erneuerung der Verkehrsanlagen (auch von Teileinrichtungen wie Straßenbeleuchtung oder Straßenoberflächenentwässerung) auf alle in einem Gebiet liegenden Grundstücke verteilt.

Mit der Gesetzesänderung im Mai 2020 sieht das KAG nun grundsätzlich die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen vor.

Einmalige Beiträge noch in Abrechnung

Einmalige Beiträge werden z. Zt. noch für solche Maßnahmen erhoben, die vor der Satzungsneufassung durchgeführt wurden. D. h. die sachliche Beitragspflichtentstehung lag vor dem 01.01.2024. Die Maßnahmen werden in den nächsten Monaten noch zur Abrechnung kommen. Die Grundstücke, die hierfür herangezogen werden, sind dafür noch eine Zeitlang von der Zahlung der wiederkehrenden Beiträgen verschont. Die Regelungen zu den entsprechenden "Befreiungszeiträumen" finden Sie in § 11 der Ausbaubeitragssatzung.

Wiederkehrende Beiträge

Der Stadtrat Kaiserslautern hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschlossen, die ab 01.01.2024 Gültigkeit hat. Das Stadtgebiet wurde in 32 Abrechnungsgebiete aufgeteilt, in denen wiederkehrende Beiträge erhoben werden, sofern Baumaßnahmen durchgeführt werden:

Lfd. Nr.
Abrechnungseinheit
1
Altstadt
2
Bännjerrück
3
Bahnheim/Belzappel
4
Betzenberg
5
Dansenberg
6
Einsiedlerhof
7
Einsiedlerhof - Industriegebiet
8
Erfenbach
9
Erlenbach/Gersweilerhof
10
Erzhütten/Wiesenthalerhof/Kaisermühle
11
Eselsfürth
12
Espensteig
13
Fischerrück
14
Gewerbegebiet Nord-Ost
15
Gewerbegebiet West
16
Grübentälchen
17
Hohenecken
18
IG Nord
19
Innenstadt Nord
20
Innenstadt Ost
21
Kernstadt
22
Kotten
23
Lämmchesberg
24
Mölschbach
25
Morlautern
26
Pfaffviertel
27
PRE-Gewerbepark/Europahöhe
28
PRE-Wohnpark
29
Siegelbach
30
Sonnenberg/Engelshof/Galappmühle
31
Stockborn
32
Uni-Wohnstadt
Plan über 32 Abrechnungsgebiete (c) Stadt Kaiserslautern

(c) Stadt Kaiserslautern

Wiederkehrende Beiträge - Laufende Bauprogramme

Die Kalkulation des wiederkehrenden Beitrages basiert auf der Grundlage des vom Ortsbeirat/Bauausschuss beschlossenen Gesamtbauprogramms der jeweiligen Abrechnungseinheiten.

Zur Zeit werden folgende Bauprogramme ausgeführt:
(ohne weitere Anmerkungen handelt es sich grundsätzlich um die Kompletterneuerung der Verkehrsanlage (Straßenbau, Beleuchtung, evtl. Begrünung)

Morlautern

Bauprogramm 2021 - 2024

Verkehrsanlage
Abschnitt
Obere Straße (Fertigstellung)
Neue Straße bis Otterberger Straße
Ellenbrunnerstraße (westlich)
Otterberger Straße bis Am Glockenturm

Hohenecken

Bauprogramm 2021 - 2024

Verkehrsanlage
Abschnitt
Kirchdell (Fertigstellung)
Hildegardstraße
Schlossstraße bis Kellereiwaldstraße
Fontanestraße (Kanal Inliner-Sanierung)
Am Schlehhof
Deutschherrnstraße (Fahrbahnerneuerung)
Im Unterwald (Fahrbahnerneuerung)

Siegelbach

Bauprogramm 2022 - 2025

Verkehrsanlage
Abschnitt
Geiersberg und In der Au (Fertigstellung)
Auf der Brücke
westlich und nördlich
Rodenbacher Straße (Fahrbahn- und Gehwegerneuerung)
Im Krummen Rain (Fahrbahnerneuerung)
Finkenstraße (Fahrbahnerneuerung)
Im Krummen Rain bis Falkenstraße
Mühlenweg (Fahrbahnerneuerung)
Friedhofstraße bis Sigeloring Nord und Erfenbacher Straße bis Talmorgen

Dansenberg

Bauprogramm 2022 - 2025

Verkehrsanlage
Abschnitt
Schlehweg (Fertigstellung)
Brunnenstraße
Fahrlücke bis Wasserlochstücke
Dansenberger Straße
Ortseingang bis Schlehweg

Grübentälchen

Bauprogramm 2023 - 2026

Verkehrsanlage
Abschnitt
Akazienweg, Am Heiligenhäuschen, An der Emilsruhe, Blütenweg, Donnersberg-, Dornenstraße, Fischbacher Weg, Fliederweg, Gärtnerei-, Gut-Heim-, Kahlenberg-, Karl-Peters-, Mennoniten-, Nordbahn-, Schreber- und Tirolfstraße (Kanalbaumaßnahmen Inliner)
Gut-Heim-Straße
Dornen- bis Mennonitenstraße
Kahlenbergstraße (Beleuchtungsmaßnahme)
Gärtnerei- bis Friedenstraße -
Am Heiligenhäuschen I. BA Fertigstellung
Mannheimer- bis Nordbahnstraße -
Am Heiligenhäuschen, Asternweg, Distel-, Donnersberg-, Dornen-, Frieden-, Gärtnereistraße, Geranienweg, Gut-Heim-Straße, Im Grübentälchen, Karl-Peters-, Mainzer, Mennoniten-, Nordbahn- Schreber-, Tirolfstraße (Kanalbaumaßnahmen)
Am Heiligenhäuschen II. BA
Nordbahn- bis Mennonitenstraße -
Schandeinstraße/Veilchenweg
Mennonitenstraße
Mainzer Straße bis Asternweg

Kotten

Bauprogramm 2024 - 2026

Verkehrsanlage
Abschnitt
Spitalstraße (Straßenbaumaßnahme)
Kennel- bis Kammgarnstraße
Stärk-, Kupfer-, Philipp-Hepp- und Kellerstraße (Planungsphase)

Kernstadt

Bauprogramm 2022 - 2025

Verkehrsanlage
Abschnitt
Neue Stadtmitte: Fruchthallstraße und Burgstraße
Von K in Lautern bis Spittel-/Martin-Luther-Straße -
Helenen- und Wolpertstraße (Kanalbaumaßnahmen)
Aalstraße, Adolph-Kolping-Platz, Bad-, Barbarossa-, Bienen-, Bismarck-, Bruch-, Conrad-, Fabrik-, Hecht-, Heinrich-Heine-, Hummel-, Lutzer-, Papiermühl-, Quellen-, Scheffel-, Schubert- und Wilhelmstraße (Kanalbaumaßnahmen im Inlinerverfahren)
Beethovenstraße
Richard-Wagner- bis Eisenbahnstraße -
Baumstraße
Schaffnerstraße
Brahmsstraße
Richard-Wagner- bis Beethovenstraße -
Tulpenstraße
Lilienstraße
Hochsandstraße
Trippstadter Straße
Logen- bis Katharinenstraße -

Altstadt

Bauprogramm 2024 - 2026

Verkehrsanlage
Abschnitt
Fruchthall-, Martin-Luther- und Spittelstraße
Unionsstraße bis St.-Martins-Platz
Albrechtstraße (Straßenbeleuchtungsmaßnahme)
Am Schlittweg (Straßenbeleuchtungsmaßnahme)
Frühling- bis Gabelsberger Straße
Am Stophelspfad (Straßenbeleuchtungsmaßnahme)
Ländel- bis Friedenstraße
Birkengasse (Straßenbeleuchtungsmaßnahme)
Erlenstraße (Straßenbeleuchtungsmaßnahme)
Mannheimer bis Wiesenstraße
Frühlingstraße (Straßenbeleuchtungsmaßnahme)
Frieden- bis Mainzer Straße
Huberstraße (Straßenbeleuchtungsmaßnahme)
Josefstraße (Straßenbeleuchtungsmaßnahme)
Krimmstraße bis Wiesenstraße
Krimmstraße (Straßenbeleuchtungsmaßnahme)
Mannheimer bis Wiesenstraße
Verbindungsweg (Straßenbeleuchtungsmaßnahme)
Ländel- bis Wormser Straße
Aktien-, Albrecht-, Altenwoogstraße, Am Gottesacker, Am Land-graben, Am Schlittweg, Bach-, Bäcker-, Baumschulstraße, Bendergasse, Eichenstraße, Emmagasse, Erlen-, Fichten-, Franz-Xaver-Baumann-, Frieden-, Friedrich-, Fröbel-, Frühling-, Gabelsberger-, Herbst-, Huber-, Josef-, Kanalstraße, Kapellen-weg, Krimm-, Ländel-, Laub-, Ludwig-, Mannheimer, Schanz-straße, Seminargasse, Sommer-, Sophienstraße, St.-Martins- und Stockhausplatz, Tannen-, Weiden-, Wiesen- und Winterstraße (Kanalbaumaßnahmen in Inliner-Verfahren)
Kapellenweg und Friedenstraße (Kanalbaumaßnahme in offener Bauweise)
Bereich Friedenstraße/Friedenskapelle

Fischerrück

Bauprogramm 2024 - 2027

Verkehrsanlage
Abschnitt
Slevogtstraße (Kanalbaumaßnahme in offener Bauweise)
Feuerbach- und Dürerstraße
Käthe-Kollwitz-Straße (Kanalbaumaßnahme in offener Bauweise)
Pfeiffertälchen und Feuerbachstraße
Alte Brücke Am Hammerweiher Am Hang Blechhammerweg Breslauer Str. Danziger Str. Dürerstraße Feuerbachstr. Gleiwitzer Str. Görlitzer Str. Heustraße Höfflerstraße Julius-Küchler-Str. Käthe-Kollwitz-Str. Königsberger Str. Liegnitzer Str. Lothringer Dell Lothringer Schlag Marienburger Str. Pfeifertälchen Posener Straße Reichswaldstr. Stettiner Str. Tilsiter Str. Vogelwoogstr. Weisgerberstr. (Kanalbaumaßnahmen im Inliner-Verfahren)
Julius-Küchler-Straße
Feuerbachstraße bis Pfeifertälchen
Treppenweg zwischen Danziger Straße und Lothringer Dell

Dementsprechend werden z. Zt. nur die beitragspflichtigen Grundstücke, die in den Abrechnungseinheiten Kotten,  Grübentälchen, Morlautern, Hohenecken, Dansenberg, Siegelbach sowie in den Gebieten Kernstadt, Fischerrück und Altstadt liegen, Bescheide über wiederkehrende Beiträge erhalten.

Die Investitionsprogramme unterliegen einer stetigen Überprüfung und Fortschreibung. Sofern aus technischen, haushalterischen oder sonstigen Gründen eine Änderung/Fortschreibung ergeben, ist diese jederzeit möglich. Aus dem Investitionsprogramm können keine Verpflichtungen auf Ausbau einer bestimmten Verkehrsanlage zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleitet werden.

Vorausleistungsberechnung

Die gesamten Kosten der Baumaßnahmen innerhalb des mehrjährigen Bauprogrammes werden geschätzt und auf die Jahre gleichmäßig verteilt. Diese Prognosezahlen dienen zur Berechnung der jährlichen Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag, der jedes Jahr mit einem neuen Jahresbescheid an die Anlieger verschickt werden wird. Weichen nach Ablauf des Bauprogramms die tatsächlichen von den erwarteten beitragspflichtigen Aufwendungen ab, ist das Beitragsaufkommen in den folgenden Jahren auszugleichen oder zurückzuzahlen.

Beitragspflichtig sind nach der Ausbaubeitragssatzung alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit liegenden Verkehrsanlage haben.

Grundstücksbezogenes Heranziehen wie bisher

Die Kriterien, zu welchen jedes Grundstück herangezogen wird, haben sich gegenüber dem einmaligen Beitrag nicht geändert. Auch beim wiederkehrenden Beitrag sind hierzu Grundstücksfläche, Vollgeschosszuschlag und evtl. Nutzungsartzuschläge grundlegend.

Verschonungsregelung

Für Grundstücke, die in der Vergangenheit bereits Erschließungsbeiträge oder einmalige Ausbaubeiträge, bzw. Beträge aufgrund Erschließungsverträge/Ablöseverträge, gezahlt haben, gilt die sog. Verschonungsregelung, sodass diese Grundstücke erst nach einer bestimmten Frist zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen werden. So werden Grundstücke erstmals nach

20 Jahren       bei damaliger kompletten Herstellung der Verkehrsanlage

15 Jahren       bei damaliger alleiniger Herstellung der Fahrbahn

10 Jahren       bei damaliger alleiniger Herstellung des Gehwegs

5 Jahren         bei damaliger alleiniger Herstellung der Beleuchtung/Straßenoberflächenentwässerung

zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen.

Einnahmen sind zweckgebunden

Die gesamten Einnahmen aus den wiederkehrenden Beiträgen sind zweckgebundene Einnahmen für die jeweiligen Ausbaumaßnahmen. Sie dürfen für andere Zwecke nicht verwendet werden.

Was tun beim Grundstückskauf oder -verkauf?

Wenn Sie Ihr Grundstück oder Ihre Wohnung verkaufen, wird im notariellen Kaufvertrag eine Vereinbarung getroffen, wie mit der Zahlung von laufenden Kosten (u. a. wiederkehrende Beiträge) des Grundstücks/Grundstückteils verfahren werden soll. Das ist eine rein privat­rechtliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.

Der Beitragsbescheid bleibt bis zur tatsächlichen Grundbuchumschreibung weiterhin be­stehen, denn nach den landesrechtlichen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) ist die-/derjenige Beitragsschuldner/-in, die/der zum Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen war. Das bedeutet, dass während eines Jahres keine Änderung des Beitragsbescheides bzw. der Redu­zierung der Beitragsschuld erfolgen kann.

Sie können sich somit nach der vertraglichen Regelung im Kaufvertrag richten und sich mit dem Käufer bezüglich der Zahlung der wiederkehrenden Beiträge einigen. Dabei ist es uner­heblich, ob der Käufer die zukünftigen Forderungen direkt an die Stadtkasse (unter Angaben des bisherigen Kassenzeichens) bezahlt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass bei verzögerter Zahlung die Mahnung bzw. weitere Vollstreckungsmaßnahmen an den bisherigen Eigentü­mer gehen.

Gerne können Sie uns jedoch vorab mitteilen, wenn Sie Ihr Grundstück bzw. Ihre Wohnung verkauft haben; wir vermerken die geplante Änderung in unserem System. Sobald eine Umschreibung im Grundbuch erfolgt, werden die neuen Eigentümer in unsere Software eingetragen und der nächste Bescheid geht dann automatisch an die neuen Eigentümer.

Beiträge bezahlen

Die Beiträge können direkt zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen überwiesen werden, per Dauerauftrag gezahlt oder auch per Einzugsermächtigung angewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die Konto-Nr. der Stadtverwaltung geändert hat:
Die neue BIC lautet: MALADE51KLK
Die neue IBAN lautet: DE39 5405 0220 0000 1146 60
 

Beiträge abbuchen lassen

Gerne können Sie die wiederkehrenden Beiträge bequem und rechtzeitig von Ihrem Konto abbuchen lassen. Die entsprechende Einzugsermächtigung finden Sie hier.

Haben sich weitere Änderungen ergeben?

Bitte unterrichten Sie uns auch über die Änderung beitragsrelevanter Daten (wie Wohnungswechsel, Sterbefälle, Gewerbean- und -abmeldungen, da wir diese Änderungen nicht automatisch erhalten.

Weitere Fragen?

Ihre Fragen zum Thema "wiederkehrende Beiträge" beantworten wir gerne auch persönlich. Die Kontaktdaten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beitragsabteilung finden Sie rechts auf dieser Seite oder auf Ihrem Beitragsbescheid.

Weitere Informationen

Alles Wissenswerte über die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau können Sie hier nachlesen: