Schutzgebiete und Objekte

Der Naturpark Pfälzerwald, die Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete gehören neben den NATURA 2000 Gebieten zu den flächenhaften Schutzgebieten.
Einzelschöpfungen der Natur sind Naturdenkmale.

Der Wald spiegelt sich in der stillen Wasseroberfläche des Jagdhausweihers.
Jagdhausweiher © Stadt Kaiserslautern

Mit der Ausweisung von Schutzgebieten werden hochwertige Flächen für den Arten- und Biotopschutz sowie für die Naherholung gesichert.

Im Stadtgebiet von Kaiserslautern, das eine Gesamtgröße von 13.970 ha hat, sind 9108.5 ha als Schutzflächen ausgewiesen:

Davon entfallen auf den/die

Naturpark
 

  • Biosphärenreservat Naturpark Pfälzerwald
7630 ha

Naturschutzgebiete

  • Aschbachtal-Jagdhausweiher
ca. 12 ha
  • Täler- und Verlandungszone am Gelterswoog
ca. 23 ha
  • Vogelwoog-Schmalzwoog
ca. 22 ha
  • Östliche Pfälzer Moorniederung
ca. 234 ha


Landschaftsschutzgebiete

  • Eselsbachtal
ca. 412 ha
  • Kaiserslauterer Reichswald
ca. 734 ha
  • Kaiserberg
ca. 41,5 ha

Damit liegen mehr als 50 % der städtischen Gemarkung in Schutzflächen.  Der Schutzstatus und der Schutzzweck  variieren dabei  sehr stark. Den stärksten Schutz haben die Naturschutzgebiete sowie die Kern- und Pflegezonen des Naturparks Pfälzerwald.  Die NATURA 2000 Gebiete nehmen eine Sonderstellung ein.

In den Rechtsverordnungen sind die jeweiligen Erhaltungs- und Entwicklungsziele und die Verbote und Nutzungseinschränkungen festgelegt.

1992 wurde in der europäischen Union beschlossen, ein europaweites Schutzgebietsnetz zu entwickeln:

Das NATURA 2000 – Netz

dient der Erhaltung wildlebender Tier- und Pflanzenarten und ihrer natürlichen Lebensräume.

In ihm sind die Flora-Fauna-Habitat – Gebiete (FFH-Gebiete)  und die europäischen Vogelschutzgebiete zusammen gefasst.

Die Auswahl der FFH-Gebiete richtet sich nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, so wie sich die Auswahl der Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie richtet. In diesen Richtlinien werden ganz konkret Arten und Lebensraumtypen benannt, die besonders schützenswert sind und für die ein Schutzgebietsnetz aufgebaut werden soll.

FFH-Gebiet werden auch „Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung“ genannt. Vogelschutzgebiete werden als „besondere Schutzgebiete“ bezeichnet.

In Kaiserslautern ist ein Teil des Naturparks Pfälzer Wald als FFH-Gebiet ausgewiesen. Darin liegen u.a. die Naturschutzgebiete „Aschbachtal – Jagdhausweiher“ und „Täler- und Verlandungszone am Gelterswoog“. Außerhalb des Naturparkes, aber zum Teil innerhalb des Stadtgebietes, befindet sich noch ein weiteres FFH-Gebiet die "Westriche Moorniederung". Innerhalb dieses FFH-Gebiets liegt das Naturschutzgebiet "Östliche Pfälzer Moorniederung."

Für diese Schutzgebiete werden sog. Bewirtschaftungspläne seitens des Landes erstellt, um eine naturschutzfachlich positive Entwicklung und Erhaltung zu gewährleisten.

Im Südosten der Stadt, bei Mölschbach beginnt ein größeres europäisches Vogelschutzgebiet, das sich weit in den Landkreis Kaiserslautern hinein ausdehnt.

FFH- und Vogelschutzgebiete

FFH-Gebiet
6511-301
„Westricher Moorniederung“

2.152 ha (davon
231 ha im Stadtgebiet)

Bewirtschaftungsplan https://map-final.rlp-umwelt.de/kartendienste/mod_plan/plan_docs.php?dir1=BWP_2011_14_S

FFH-Gebiet
6812-301 „Biosphärenreservat Pfälzerwald“

35.977 ha (davon
316 ha im Stadtgebiet)

Bewirtschaftungsplanentwurf

in Bearbeitung
Vogelschutzgebiet 6812-401 „Pfälzerwald“30.263 ha (davon
255 ha im Stadtgebiet)

Bewirtschaftungsplanentwurf

in Bearbeitung

Interner Bereich

Naturdenkmale 

Einzelschöpfungen der Natur werden als Naturdenkmale ausgewiesen. Dabei kann es sich um Einzelbäume, Baumgruppen, Quellen oder Felsformationen handeln.  Eine Unterschutzstellung kann dann erfolgen, wenn es sich um Einzelschöpfungen der Natur in ihrer Seltenheit, Schönheit oder Eigenart handelt. Eine Unterschutzstellung ist auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen möglich.

Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)

Geschützte Landschaftsbestandteile zählen wie Naturdenkmale zu den punktuellen oder kleinflächigen Schutzgebieten in Deutschland. Im Unterschie zu Naturdenkmalen können GLB von Menschenhand geschaffen sein. Sie müssen allerdings zum Zeitpunkt ihrer Unterschutzstellung als Teil von Natur und Landschaft erkennbar und ihre Nutzung aufgegeben worden sein.

GLB Mölschbacher Linden

Ausweisung am 11.07.1993

Rechtsverordnung inkl. Lageplan

GLB Eichenhain Erzhütten

Ausweisung am 21.07.2003

Rechtsverordnung inkl. Lageplan

GLB Opelwald

Einstweilige Sicherstellung am 03.06.2023

Rechtsverordnung inkl. Lageplan