Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Der Naturpark Pfälzerwald, die Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete gehören neben den NATURA 2000 Gebieten zu den flächenhaften Schutzgebieten.
Einzelschöpfungen der Natur sind Naturdenkmale.
Jagdhausweiher © Stadt Kaiserslautern
Mit der Ausweisung von Schutzgebieten werden hochwertige Flächen für den Arten- und Biotopschutz sowie für die Naherholung gesichert.
Im Stadtgebiet von Kaiserslautern, das eine Gesamtgröße von 13.970 ha hat, sind 9108.5 ha als Schutzflächen ausgewiesen:
Davon entfallen auf den/die
Naturpark
| 7630 ha |
Naturschutzgebiete
| ca. 12 ha |
| ca. 23 ha |
| ca. 22 ha |
| ca. 234 ha |
Landschaftsschutzgebiete
| ca. 412 ha |
| ca. 734 ha |
| ca. 41,5 ha |
Damit liegen mehr als 50 % der städtischen Gemarkung in Schutzflächen. Der Schutzstatus und der Schutzzweck variieren dabei sehr stark. Den stärksten Schutz haben die Naturschutzgebiete sowie die Kern- und Pflegezonen des Naturparks Pfälzerwald. Die NATURA 2000 Gebiete nehmen eine Sonderstellung ein.
In den Rechtsverordnungen sind die jeweiligen Erhaltungs- und Entwicklungsziele und die Verbote und Nutzungseinschränkungen festgelegt.
1992 wurde in der europäischen Union beschlossen, ein europaweites Schutzgebietsnetz zu entwickeln:
Das NATURA 2000 – Netz
dient der Erhaltung wildlebender Tier- und Pflanzenarten und ihrer natürlichen Lebensräume.
In ihm sind die Flora-Fauna-Habitat – Gebiete (FFH-Gebiete) und die europäischen Vogelschutzgebiete zusammen gefasst.
Die Auswahl der FFH-Gebiete richtet sich nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, so wie sich die Auswahl der Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie richtet. In diesen Richtlinien werden ganz konkret Arten und Lebensraumtypen benannt, die besonders schützenswert sind und für die ein Schutzgebietsnetz aufgebaut werden soll.
FFH-Gebiet werden auch „Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung“ genannt. Vogelschutzgebiete werden als „besondere Schutzgebiete“ bezeichnet.
In Kaiserslautern ist ein Teil des Naturparks Pfälzer Wald als FFH-Gebiet ausgewiesen. Darin liegen u.a. die Naturschutzgebiete „Aschbachtal – Jagdhausweiher“ und „Täler- und Verlandungszone am Gelterswoog“. Außerhalb des Naturparkes, aber zum Teil innerhalb des Stadtgebietes, befindet sich noch ein weiteres FFH-Gebiet die "Westriche Moorniederung". Innerhalb dieses FFH-Gebiets liegt das Naturschutzgebiet "Östliche Pfälzer Moorniederung."
Für diese Schutzgebiete werden sog. Bewirtschaftungspläne seitens des Landes erstellt, um eine naturschutzfachlich positive Entwicklung und Erhaltung zu gewährleisten.
Im Südosten der Stadt, bei Mölschbach beginnt ein größeres europäisches Vogelschutzgebiet, das sich weit in den Landkreis Kaiserslautern hinein ausdehnt.
FFH- und Vogelschutzgebiete
FFH-Gebiet | 2.152 ha (davon | Bewirtschaftungsplan https://map-final.rlp-umwelt.de/kartendienste/mod_plan/plan_docs.php?dir1=BWP_2011_14_S |
FFH-Gebiet | 35.977 ha (davon 316 ha im Stadtgebiet) | Bewirtschaftungsplanentwurf in Bearbeitung |
Vogelschutzgebiet 6812-401 „Pfälzerwald“ | 30.263 ha (davon 255 ha im Stadtgebiet) | Bewirtschaftungsplanentwurf in Bearbeitung |
Einzelschöpfungen der Natur werden als Naturdenkmale ausgewiesen. Dabei kann es sich um Einzelbäume, Baumgruppen, Quellen oder Felsformationen handeln. Eine Unterschutzstellung kann dann erfolgen, wenn es sich um Einzelschöpfungen der Natur in ihrer Seltenheit, Schönheit oder Eigenart handelt. Eine Unterschutzstellung ist auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen möglich.
Geschützte Landschaftsbestandteile zählen wie Naturdenkmale zu den punktuellen oder kleinflächigen Schutzgebieten in Deutschland. Im Unterschie zu Naturdenkmalen können GLB von Menschenhand geschaffen sein. Sie müssen allerdings zum Zeitpunkt ihrer Unterschutzstellung als Teil von Natur und Landschaft erkennbar und ihre Nutzung aufgegeben worden sein.
GLB Mölschbacher Linden | Ausweisung am 11.07.1993 | |
GLB Eichenhain Erzhütten | Ausweisung am 21.07.2003 | |
GLB Opelwald | Einstweilige Sicherstellung am 03.06.2023 |