Neuer „Kulturpreis Kaiserslautern“ ab 2020

Ausschreibungsbedingungen

Folgende Bedingungen müssen für den Kulturpreis erfüllt sein:

Über den Kulturpreis

Der Kulturausschuss der Stadt Kaiserslautern hat in seiner Sitzung im Oktober 2019 die Einführung eines Kulturpreises beschlossen. Sehr viele kommunale Gebietskörperschaften verleihen bereits einen solchen Kulturpreis, um besondere Verdienste auf kulturellem Gebiet zu würdigen. Dies dient insbesondere dazu, von städtischer Seite nicht institutionell gefördertes, privates sowie ehrenamtliches Engagement auf diesem Gebiet anzuerkennen.

Die Ausschreibungsbedingungen sehen vor, mit dem Preis „hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Produktion oder Präsentation der Bildenden Künste, der Darstellenden Künste/Theater und Tanz, der Literatur und Musik“ zu würdigen, die „entweder durch die Person des Preisträgers oder durch das Werk in einem Zusammenhang mit dem kulturellen Leben der Stadt Kaiserslautern stehen.“ Der Preis könne sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen und Personengruppen oder Institutionen verliehen werden, die nicht regelmäßig mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, erläutert Dr. Christoph Dammann, Ideengeber und Leiter des Referats Kultur. Der Preis solle jährlich vergeben werden. Dank der bereitwilligen und großzügigen Unterstützung der anlässlich des 725-Stadtjubiläums ins Leben gerufenen Kunst- und Kulturstiftung der Sparkasse Kaiserslautern könne der Preis in Summe mit 3.000 € dotiert werden. 1.500 € würden dabei aus der Stiftung, 1.500 € aus dem Kulturetat in diese besondere Würdigung fließen.

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Kaiserslautern können bis zum 31. März mögliche Preisträger, die auszeichnungswürdige kulturelle Leistungen vollbracht haben, vorschlagen. Diese Vorschläge können bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Kulturreferat, in schriftlicher Form unter Nennung der vollständigen Absendeangabe eingereicht werden. Dem Vorschlag ist eine Beschreibung der Leistung beizufügen.

Die Vergabe erfolgt dann durch den Kulturausschuss nach Vorschlag durch den Kulturdezernenten, der auch dem Vorstand der Sparkassenstiftung – Kunst und Kultur angehört. Dem Kulturausschuss können ein oder auch mehrere Vorschläge vorgelegt werden. Die Entscheidung über den oder die vorzulegenden Vorschläge trifft der Kulturdezernent nach Beratung mit einem Vertreter des Vorstandes der Sparkassenstiftung – Kunst und Kultur sowie der Leitung des Referats Kultur. Der Kulturausschuss trifft dann seine Entscheidung zur Vergabe mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kulturdezernenten. Die Übergabe des Preises erfolgt in feierlichem Rahmen, zum Beispiel nach den Sommerferien beim ersten Sinfoniekonzert der neuen Saison in der Fruchthalle.