Bebauungsplanentwurf „Pariser Straße 300, östlicher Teilbereich (ehemaliges Eisenbahn-Ausbesserungswerk Kaiserslautern), Teiländerung 2“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03.06.2024 die Aufstellung des nachfolgenden Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Planauslegung) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 2017, Teil I, Nr. 72, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)beschlossen:

Bebauungsplanentwurf „Pariser Straße 300, östlicher Teilbereich (ehemaliges Eisenbahn-Ausbesserungswerk Kaiserslautern), Teiländerung 2“

Planziel:
Gebietskategorieänderung in einem Teilbereich

Begrenzung des Plangebiets:

Bereich Pariser Straße © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Es wird nach § 13a Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Die wesentlichen Gründe hierfür sind, dass die zulässige Grundfläche im Bebauungsplanentwurf im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung unter der in § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB festgelegten Grenze von 20.000 Quadratmeter liegt und dass der Teiländerungsbereich sich auf der als Eisenbahn-Ausbesserungswerk vorgenutzten Flächen befindet, so dass durch den vorliegenden Bebauungsplan und die Gebietsgröße keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen.

Der Bebauungsplanentwurf mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung kann in der Zeit vom

24.06.2024 bis zum 24.07.2024

im Internet unter www.kaiserslautern.de/biv eingesehen werden.

Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1322, öffentlich aus.

Es wird nach § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf während der Auslegungsfrist elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@kaiserslautern.de übermittelt werden können. Es besteht zu dem die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter www.kaiserslautern.de/datenschutz-bauleitplanverfahren

Kaiserslautern, den 07.06.2024
Stadtverwaltung

gez. Beate Kimmel

Beate Kimmel
Oberbürgermeisterin