Finanzielle Förderung im Studium

Hier weisen wir auf mögliche finanzielle Hilfen (nicht nur) für Studierende mit Behinderung hin.

Stipendien

Ein Stipendium kann eine große Hilfe zur Finanzierung des Studiums sein.

Die individuell passenden Stipendien kann jeder für sich auf folgender Internetseite zusammenstellen:

Neben den üblichen Fördermitteln stehen Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung.

Nähere Informationen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:

 

Stiftungen

Einige Stiftungen, die vor allem für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit interessant sind, werden nachfolgend vorgestellt.

 

 

Dr. Willy-Rebelein-Stiftung

Dies ist eine speziell zur Förderung von Menschen mit Behinderung und chronisch Kranker - insbesondere für das Hochschulstudium - eingerichtete Stiftung. Wichtige Kriterien zur Förderung sind im Wesentlichen der Grad der Behinderung sowie die Bedürftigkeit der Antragstellerinnen und Antragsteller. Ein Kontakt mittels Internet ist leider nicht möglich.

 

Kontakt:

Dr. Willy Rebelein Stiftung
Neutorgraben 1b
90489 Nürnberg
Telefon: 0911 5960-292

 

Paul und Charlotte Kniese-Stiftung

Die Kniese-Stiftung fördert ausschließlich im Bereich der Blindenfürsorge.

Auch hier ist ein Kontakt über das Internet nicht möglich.

Kontakt:

Paul und Charlotte Kniese-Stiftung
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Telefon: 030 7959230
Telefax: 030 7968600

 

Georg Leffers Stiftung

Die Georg Leffers Stiftung unterstützt geistig und körperlich stark behinderte Kinder und Jugendliche, insbesondere aus sozial schwachen Familien. Ausreichende finanzielle Mittel sollen es den Betroffenen erleichtern, eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein weitgehend von Dritten unabhängiges Leben zu erlangen. Ebenso gefördert werden behinderte Studierende, von denen staatliche oder andere Zuwendungen nicht, nicht mehr oder nicht in ausreichender Höhe beansprucht werden können. Darüber hinaus unterstützt die Georg Leffers Stiftung gemeinnützige Einrichtungen mit denselben Zielen.

 

Kontakt:

Georg Leffers Stiftung
c/o Gebr. Leffers GmbH & Co. KG
Lange Straße 80
26122 Oldenburg

E-Mail-Adresse

 

Deutsche AIDS-Stiftung

Von HIV und AIDS betroffene Studierende und Promovierende mit geringem Einkommen können bei der Deutschen AIDS-Stiftung finanzielle Hilfe beantragen

Etwaige Ansprüche gegenüber gesetzlichen Kostenträgern (z.B. Leistungen nach SGB II, SGB XII) sind vor Antragstellung vorrangig geltend zu machen.

Kontakt:

Deutsche Aids-Stiftung
Markt 26
53111 Bonn
Telefon: 0228 60469-26
Telefax: 0228 60469-99

E-Mail-Adresse

Homepage

 

Stiftung Darmerkrankungen

Die Förderprogramme der Stiftung Darmerkrankungen unterstützen unter anderem Betroffene, die an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind.

Kontakt:

Stiftung Darmerkrankungen
Lange Reihe 29
20099 Hamburg

E-Mail-Adresse

Homepage

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Das Studium stellt immer eine besondere Situation dar und oftmals genügt die allgemeine Hilfe nicht. Um dem Abhilfe zu schaffen, sieht der Gesetzgeber die „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ vor. Diese Abteilung finden Sie in Kaiserslautern beim Referat Soziales der Stadtverwaltung.

 

Ein Studierender mit Behinderung kann sich an diese Abteilung wenden.

Nach Feststellung des individuellen Hilfebedarfs werden die Bedürfnisse nach Grundversorgung (also dem Teil, der sich aus dem GdB und dem Merkzeichen ergibt) und Eingliederungshilfe getrennt.

Die Eingliederungshilfe soll die zusätzlichen Belastungen der "besonderen Lebenslage", in diesem Fall also des Studiums, abfedern und kann z.B. aus bestimmten Hilfsmitteln zur Kompensierung des behinderungsbedingten Nachteils bestehen.

 

Kontakt:

Referat Soziales
„Hilfe in besonderen Lebenslagen“

Frau Engels
Rathaus West / Maxstraße 17-19
67655 Kaiserlautern
Telefon: 0631 365-4070

E-Mail-Adresse

BAFöG

Auch für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ist die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ein vorrangiges Mittel zur Studienfinanzierung, wenn die eigenen Mittel oder das Einkommen oder Vermögen der Eltern bzw. des Ehegatten nicht ausreichen.

 

BAföG können Studienbewerber/innen bei dem für ihre Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragen, nachdem sie eine Studienplatzzusage erhalten haben. Die Studentenwerke und die Ämter für Ausbildungsförderung sind in allen Fragen der BAföG-Förderung behilflich.

 

Nähere Informationen zum BAFöG erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:

Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit haben bezüglich BAFöG gewisse Nachteilsausgleiche:

  • Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung
  • Verlängerung der Förderungshöchstdauer
  • Berücksichtigung einer Behinderung bei der Darlehensrückzahlung

 

Nähere Informationen dazu erhalten sie auf der folgenden Internetseite:

 

Hier finden Sie das für Kaiserslautern zuständige BAFöG-Amt:

Abteilung für Förderungsangelegenheiten
Gottlieb-Daimler-Straße
Gebäude 47, Raum 502-526
67663 Kaiserslautern
Telefon: 0631 205-3316 oder -2055
Telefax: 0631 205-4386

E-Mail-Adresse

Homepage