Wohnungsbauförderung - Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland- Pfalz fördert über die landeseigene Investitions- und Strukturbank (ISB) eine Vielzahl von Programmen zur Wohnungsbauförderung.

Unterstützt werden unter anderem der Erwerb und Bau von Wohnraum, die Schaffung von Mietwohngebäuden die Modernisierung, hochenergieeffiziente Sanierung oder Neubau und die Förderung von Wohngruppen.

Spezielle bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies oder behindertengerechtes Wohnen ermöglichen, werden im Rahmen des Modernisierungsprogramms gefördert.

Gefördert wird durch ein

  • zinsverbilligtes Darlehen der Hausbank

oder alternativ durch einen

  • Investitionszuschuss für bestimmte bauliche Maßnahmen.

Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen!

 

Anspruchsberechtigte für dieses Programm sind nicht nur Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentums sondern auch Vermieter und Investoren.

 

Eine Förderung von selbst genutztem Wohneigentum ist an bestimmte Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes (§ 9 WoFG) gebunden.

Diese sind abhängig von

  • Haushaltsgröße,
  • Anzahl der Kinder
  • Vorliegen von Schwerbehinderteneigenschaften von Haushaltsmitgliedern, etc.

Für Menschen mit einer Schwerbehinderung werden eventuell Frei- und Abzugsbeträge bei der Berechnung der Einkommensgrenzen gewährt (§ 24 WoFG).

Diese sind abhängig vom Grad der Behinderung (GdB) und / oder dem Vorliegen einer Pflegestufe.

 

Geförderte Mietwohnungen sind für einen Zeitraum von zehn Jahren an eine Mietobergrenze gebunden.

 

Die Anträge auf Förderung (Eigentum/ Mietwohnungen) stellen Sie vor Beginn der Modernisierungsarbeiten bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern.

Hier erhalten Sie auch eine eingehende Beratung (siehe unten).

 

 

Wichtig ist, dass Sie die Baumaßnahmen erst nach der Bewilligung von beantragten Zuschüssen / Krediten beginnen sollten.

 

Wohneigentumsprogramm

Neben der speziellen Förderung des barrierefreien Bauens über das Modernisierungsprogramm wird auch die Bildung von Wohneigentum unterstützt.

Die Wohnungsbauförderung fördert besonders Haushalte mit mittlerem Einkommen und benachteiligte Personenkreise, die sonst keine Möglichkeit hätten, eigenen Wohnraum zu realisieren.

Die Förderung erfolgt durch die Bereitstellung eines Zinsgarantiedarlehens im Hausbankenverfahren (Zinsverbilligung und Ausfallbürgschaft).

 

Der Umfang des Förderangebotes ist abhängig von der Haushaltsgröße, dem Haushaltseinkommen und dem Standort des Förderobjektes.

 

Für Haushaltsmitglieder mit Schwerbehinderung oder Pflegestufe I bis III gibt es einige Nachteilsausgleiche.

 

 

NEU: Förderung von Wohngruppen

Das Land Rheinland-Pfalz erweitert sein Förderangebot ab 2012 um ein neues Programm "Förderung von Wohngruppen".

 

Mit diesem Modellprojekt sollen Wohnformen, die ein gemeinschaftliches und generationenübergreifendes Wohnen auch in ambulant betreuten Wohngruppen ermöglichen, gezielt unterstützt werden.

 

Investoren können Fördermittel beantragen, wenn sie Mietwohneinheiten zur Einrichtung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften für

  • ältere Menschen mit Pflegebedarf,
  • volljährige Menschen mit Behinderung oder
  • pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf

schaffen und diese preisgünstig zur Verfügung stellen.