E-Mobilität
Seit 1. Juni befreit die neue Parkgebührenordnung Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen von der Gebührenordnung in der Parkraumbewirtschaftung in Kaiserslautern.
Nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde dürfen Elektrofahrzeuge mit einem E-Kennzeichen durch Auslegung einer Parkscheibe für die Höchstparkdauer von 2 Stunden und 55 Minuten kostenfrei parken. Es gibt Elektrofahrzeugen bei denen aus Platzgründen bzw. der maximalen Anzahl des Kennzeichens kein zusätzliches E mehr angebracht werden kann. Für diesen Fall können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus Nord, 2. Stock Gebäude B, eine Sondergenehmigung in Form eines Ausweises beantragen (Jahresgebühr 30 Euro).