Lärmaktionsplanung Kaiserslautern 2018

Zur Lärmminderungsplanung des Umgebungslärms, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind, sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmkarten und darauf basierend Lärmaktionspläne aufzustellen (§ 47 a BImSchG). 
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 03.12.2018 die Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie hatten gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG die Möglichkeit, am Aktionsplan mitzuwirken. Im Ergebnis wurden die Angaben der Lärmaktionsplanung 2013 bestätigt.
 

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