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Pressemitteilung vom 03.11.2020

Allgemeinverfügung der Stadt wird aufgehoben

Neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes maßgeblich

Die am vergangenen Dienstag veröffentlichte Allgemeinverfügung der Stadt soll umgehend aufgehoben werden. Wie Oberbürgermeister Klaus Weichel erläutert, sei sie in weiten Teilen durch die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes obsolet geworden und werde durch diese ersetzt. Lediglich das von der Stadt verfügte nächtliche Alkoholabgabeverbot sowie die ebenso verfügte Maskenpflicht in der Fußgängerzone und in der Altstadt seien durch die neue Landesverordnung nicht abgedeckt: „Um diese Maßnahmen aufrecht zu erhalten, müssten wir jetzt eine neue Verfügung aufsetzen. Das halten wir jedoch nicht für notwendig. Was wir mit den Maßnahmen bezwecken wollten, wird auf anderem Wege auch durch die neue Landesverordnung erreicht, durch die Schließung der Gastronomie und die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum.“ Das Ende der Maskenpflicht in den Straßen der Innenstadt sollte man, wie der OB weiter ausführt, allerdings nicht als Signal der Lockerung fehl interpretieren. „Mund-Nasen-Schutz zu tragen sollte auch weiterhin für uns alle oberste Priorität haben, wenn wir mit anderen Menschen zusammenkommen. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig!“

Die Verfügung war inhaltlich von der sogenannten „Taskforce“ mit Vertretern des Landes und des Gesundheitsamts erstellt worden, nach erstmaligem Erreichen des Grenzwertes von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Das Aufheben der Verfügung ist mit der Taskforce abgesprochen und erfordert ebenso wie der Erlass eine öffentliche Bekanntmachung. Erst mit deren Veröffentlichung sind damit die oben genannten Maßnahmen aufgehoben. Dies ist voraussichtlich am Donnerstag der Fall.



Autor/in: Matthias Thomas - Pressestelle

Kaiserslautern, 03.11.2020

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