Städtebaufördergebiet Sozialer Zusammenhalt Kaiserslautern – Ost

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.03.2024 die Richtlinie für die Gewährung von Fördergeldern aus dem Verfügungsfonds im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ für das Gebiet Kaiserslautern- Ost beschlossen.

Die Mittel des Verfügungsfonds werden auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Städ-tebaulichen Erneuerung und Entwicklung (RL-StEE) in der jeweils gültigen Fassung sowie der o.g. Richtlinie gewährt.

Städtebaufördergebiet Sozialer Zusammenhalt Kaiserslautern – Ost

Begrenzung des Geltungsbereiches:

Stadtplan Mennonitenstraße © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Die Richtlinie ist auf der Homepage der Stadt Kaiserslautern unter http://www.kaiserslautern.de/staedtebaufoerderung einsehbar und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Kaiserslautern, den 28.06.2024
Stadtverwaltung

gez.

Beate Kimmel
Oberbürgermeisterin