Parkausweis Bewohner

Eine Vorsprache im Bürgercenter ist auch ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie ohne Termin mit langen Wartezeiten und Kundenannahmestopps rechnen müssen. Montags ist der Kundenandrang am größten. Zur Abholung von beantragten Personalausweisen oder Reisepässen benötigen Sie ebenfalls keinen Termin. Einen Termin im Bürgercenter können Sie sich über die Homepage der Stadtverwaltung Kaiserslautern reservieren.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Stadt Kaiserslautern bietet den Bewohner*innen der Innenstadt die Möglichkeit, im Bereich der Parkraumbewirtschaftung ihr Kraftfahrzeug bevorrechtigt zu parken.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Parksonderregelung ist der Besitz eines Bewohnerparkausweises. Dieser Ausweis kann bei der Stadt Kaiserslautern, online oder persönlich beim Bürgercenter beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache ist jedoch nicht erforderlich. Wenn Sie die Beantragung des Bewohnerparkausweises nicht persönlich durchführen können, können Sie sich durch eine Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Dazu wird eine Vollmacht benötigt.

 

Wer kann das Bewohnerparken in Anspruch nehmen, bzw. welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz bei einer Adresse innerhalb der Parkraumbewirtschaftung gemeldet.
  • Das Kfz ist auf Sie zugelassen oder ist Ihnen zur dauerhaften Nutzung (z.B. Firmenwagen) überlassen (Nachweis erforderlich –Bescheinigung über die Nutzungsüberlassung).
  • Ihnen steht anderweitig keine Garage / kein Stellplatz zur Verfügung.
  • Karte zu den Parkraumzonen



Es kann nur einen geben…..
Informationen über Anzahl der Bewohnerparkausweise:
Jede/r  Bewohner/in,  der in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen. Jede Bewohnerin oder jeder Bewohner erhält nur eine Ausnahmegenehmigung.

mehr zur Parkraumbewirtschaftung

 

Januar 2024

Änderungen Bewohnerparken

Neues Merkblatt gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen

Download [PDF, 8MB] *

* Diese PDF ist leider nicht barrierefrei. Alle Inhalte finden Sie jedoch auch auf der Dienstleistungsbeschreibung.

 

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Antrag auf Parkausweis für Bewohner).
  • Personalausweis.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein).
  • ggf. Bestätigung des / der Fahrzeughalters / -in über die dauerhafte Überlassung, wenn der / die Antragsteller*in nicht Halter des Fahrzeuges ist. (Nutzungsüberlassung)
  • im Fall eines Kfz-Wechsels / Umzugs den nicht mehr benötigten Parkausweis.

 

Sie haben die Möglichkeit sowohl digital wie auch persönlich einen Antrag zu stellen. Beachten Sie bitte, dass Sie für eine digitale Beantragung sowohl Ihren Pass / Ausweis wie auch Ihre Fahrzeugpapiere hochladen müssen.

Persönlich:
Fahrzeugscheine; Personalausweis oder Reisepass; falls Sie nicht persönlich erscheinen, bitte eine Vollmacht mitgeben.

Hinweis: Bei Verlängerung den bisherigen Bewohnerparkausweis mitbringen, wenn mehrere Kennzeichen eingetragen sind.

Digital:
Sie benötigen Ihren Ausweis / Pass und Ihre Fahrzeugpapiere, die Sie bei der Beantragung hochladen müssen.


Anträge für Bewohnerparkausweise sind im Bürgercenter des Rathauses erhältlich, können aber auch im Internet abgerufen und ausgefüllt werden. Sie sind hier zu finden:


Formulare

Bewohnerparkausweis - Nutzungsüberlassung
Bewohnerparkausweis - Erstantrag

Hinweis zum Bewohnerparkausweis verlängern:
Diese Onlinedienstleistung steht Ihnen leider ab dem 30. Januar 2024 dauerhaft nicht zur Verfügung. Sie können jedoch alternativ das Onlineformular für einen Erstantrag ausfüllen, der dann als Verlängerung gewertet wird.

Bewohnerparkausweis verlängern

Gebühren

Jahresausweis / 2 Jahre   200 €  / 400 €
Neuausstellung wegen Verlust des Bewohnerparkausweises   15,00 €
Änderung Kfz Kennzeichen   15,00 €
Wohnortwechsel (in eine andere Parkzone) 15,00 €
Zusätzliches Kennzeichen (nach Prüfung) 15,00 €

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung (§45 Absatz 1b Nummer 2a)

Stadtratsbeschlüsse der Stadt Kaiserslautern zur Parkraumbewirtschaftung

Satzung der Stadt Kaiserslautern


Häufig gestellte Fragen

Welche Besonderheiten sind zu beachten?
 

Bewohnerparkausweise werden nur auf Antrag ausgegeben.

Jeder / Jede Bewohner*in erhält nur einen Parkausweis für ein Fahrzeug. Grundsätzlich wird nur ein Kraftfahrzeugkennzeichen in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Die Erteilung eines Ausweises ganz ohne Eintragung eines Kennzeichens  oder mit  der  Eintragung eines  Zweitkennzeichens kann nur im Einzelfall nach Prüfung erfolgen (zum Beispiel bei Zulassung mehrerer Fahrzeuge (keine Zweiräder) auf eine(n) Bewohner / -in oder bei ständig wechselnden Firmenwagen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird).

Bewohnerparkausweise können nur für Pkw / Zweiräder erteilt werden.

Für Wohnmobile werden Bewohnerparkausweise nur erteilt, wenn es sich um das einzige dem Haushalt zur Verfügung stehende Fahrzeug handelt.

Wenn es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein/en Dienstfahrzeug / Firmenwagen handelt, muss eine Bestätigung des / der Fahrzeughalters / -in über die dauerhafte Überlassung zum privaten Gebrauch vorgelegt werden.

 

Was ist, wenn ich ein ausländisches Kennzeichen habe?

Für ausländische Kennzeichen kann nach Prüfung einmalig für 6 Monate ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Der Bewohnerparkausweis kann nur verlängert werden, wenn das Fahrzeug gemäß § 20 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) umgeschrieben ist und dies entsprechend nachgewiesen wird.

Wenn für ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland ein regelmäßiger Standort begründet wird, so ist eine Umschreibung des Fahrzeuges auf deutsche

Kennzeichen unverzüglich notwendig. Der Standort des Fahrzeuges ist der Ort, an dem das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht.

Für Fragen bezüglich der Ummeldung von ausländischen Kennzeichen auf deutsche Kennzeichen nehmen Sie unter der Rufnummer 0631 365-2919 Kontakt zur Zulassungsstelle auf.

 

Kann für ein Motorrad auch ein Bewohnerparkausweis beantragt werden?

Motorräder bzw. Zweiräder, werden beim Parken auf Bewohnerparkplätzen wie Kraftfahrzeuge behandelt. Besitzen Sie einen Pkw und ein Zweirad und möchten beide Fahrzeuge im Bewohnerparkgebiet parken, kann nur für ein Fahrzeug der Bewohnerparkausweis aus-gestellt werden. Nach Ausstellung des Bewohner-parkausweises für das Motorrad (Zweirad)  wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde unter der Email: strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de oder telefonisch.

 

Umzug in eine andere Parkzone - brauche ich einen neuen Parkausweis?

Wenn Sie in eine andere Parkzone umziehen, muss der Parkausweis umgeschrieben werden. Dazu müssen Sie neben allen notwendigen Unterlagen auch unbedingt Ihren bisherigen Parkausweis mitbringen oder mitschicken. Bevor Sie einen neuen Bewohnerparkausweis erhalten, muss der ”alte” von der Behörde eingezogen werden.

 

Privater Stellplatz wegen öffentlicher Baumaßnahme gesperrt?

Wenn die private Abstellmöglichkeit durch eine öffentliche Baumaßnahme vorübergehend nicht genutzt werden kann, wenden Sie sich bitte per Email an strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de

 

Auto in der Werkstatt —Parkausweis für Ersatzfahrzeug?

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, das Ersatzkenn-zeichen sowie den Zeitraum per Email an strassenverkehrsbehorde@kaiserslautern.de mitzuteilen. Der Bewohnerausweis ist sodann im Ersatzwagen mitzuführen.

 

Was ist sonst noch zu beachten?

  • Während des Parkens ist der Parkausweis an der Innenseite der Windschutzscheibe gut von außen sichtbar anzubringen. Fehlende bzw. nicht richtig ausgelegte Parkausweise können zu einer Verwarnung wegen Falschparkens führen.
  • Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz.
  • Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- und Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzugs im Vorhinein.
  • Ladenbesitzer*innen, Gaststättenpächter*innen, Arbeitnehmer*innen oder Gewerbetreibende in einem Bewohnerparkgebiet haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.
  • Sollte nach Erteilung der Bewohnerparkberechtigung die Voraussetzung für den Erhalt entfallen (z. B. Wegzug), ist der Parkausweis unverzüglich zurückzugeben.
  • Der Bewohnerparkausweis wird stets widerruflich erteilt.
  • Bei falschen Angaben wird der Parkausweis entzogen, was nach § 1 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) mit einer Geldbuße bis 500 € geahndet wird und zur Anzeige gebracht wird.

Unter der Email bewohnerparkausweis@kaiserslautern.de können offene Fragen beantwortet werden.


Kontakt

Parkausweis Bewohner
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Bürgercenter
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 2538
  • 0631 365 - 2772
  • buergercenter@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Mi
    08:00 - 16:00 Uhr
    Do
    09:00 - 18:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 12:00 Uhr
    Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.

    Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist.

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