Gewerbewesen

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Allgemeine Informationen

Servicehinweis

Sollten Sie Unterstützung bei einer unserer Dienstleitungen benötigen,  können Sie gerne bei uns vorbei kommen.  Vereinbaren Sie hierzu bitte mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

 

Gewerbemeldungen

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in der Stadt Kaiserslautern  anfängt, hat dies der Stadtverwaltung mittels einer Gewerbeanmeldung anzuzeigen.

Wird die Betriebsstätte innerhalb der Stadt Kaiserslautern verlegt, der Name des Gewerbetreibenden geändert, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt, die bei dem bereits angemeldeten Gewerbebetrieb nicht geschäftsüblich sind, ist eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.

Wenn der Gewerbebetrieb aufgegeben wird, ist eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn lediglich der Betriebssitz in der Stadt Kaiserslautern aufgegeben, das Gewerbe aber in einer anderen Gemeinde fortgesetzt wird.

Um eine Gewerbeanzeige vorzunehmen, füllen Sie bitte das entsprechende  Formular aus und lassen uns dieses per E-Mail an gewerbeamt@kaiserslautern.de postalisch oder per Fax an die 0631-365-1327 zukommen. Die Bestätigung der Gewerbeanzeige erhalten Sie von uns auf dem Postweg.

Wir bitten Sie, bei der Übersendung der Gewerbeanzeige folgendes zu beachten:

  • Um sicherzustellen, dass die Gewerbeanzeige auch tatsächlich von Ihnen erstattet wurde, fügen Sie der Gewerbeanmeldung eine Kopie Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) bei.
  • Bei der Gewerbeanzeige für eine juristische Person ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug sowie die Ausweiskopien der Geschäftsführer beizufügen.
  • Bei der Gewerbeanzeige für eine Gesellschaft  des Bürgerlichen Rechts (GbR) ist für  jedes Mitglied der GbR eine Gewerbemeldung auszufüllen.
  • Üben Sie ein Handwerk im Sinne der Handwerksordnung aus,  benötigen wir eine Kopie der Handwerkskarte.
  • Üben Sie ein Gewerbe aus, für das eine Erlaubnis erforderlich ist (z.B. Bewachungsgewerbe, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Finanzanlagenvermittler, Versicherungsmakler),  fügen Sie bitte eine Kopie der  Erlaubnis bei.
  • Von Bürger, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates besitzen, ist ein Aufenthaltstitel, aus dem die Erlaubnis zur selbständigen Ausübung eines Gewerbes hervorgeht, beizufügen. 

Sonstige Änderungen einer bestehenden  Gewerbeanzeige (z.B. Änderung Privatanschrift) unterliegen nicht der gesetzlichen Anzeigepflicht. Wir  nehmen die Änderung aber gerne in das Gewerberegister auf,  um dieses aktuell zu halten. Teilen Sie uns solche Änderung einfach per E-Mail an gewerbeamt@kaiserslautern.de oder postalisch mit.  Eine Verwaltungsgebühr wird für eine derartige Änderung  nicht erhoben.
 

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie  beispielsweise für die Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis. Bitte informieren Sie sich vorab bei der Stelle, bei der Sie den Gewerbezentralregisterauszug vorlegen sollen, ob es sich um einen privaten Gewerbezentralregisterauszug oder um einen Auszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) handelt. Bei einer privaten Auskunft wird der Registerauszug an den Antragsteller persönlich, bei einer Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde direkt an die jeweilige Behörde übermittelt. 

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie über unseren Online-Antrag  oder über unser Online-Portal beantragen.

 

Gewerbeauskunft

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine gebührenpflichtige  Auskunft darüber erteilt werden, ob eine Person in der Stadt Kaiserslautern ein Gewerbe angemeldet hat. Ihre Anfrage können Sie formlos, unter Angabe des Grundes warum die Auskunft benötigt wird, an gewerbeamt@kaiserslautern.de senden.


Erlaubnispflichtige Gewerbe

Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten ist eine Erlaubnis erforderlich. Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit darf erst dann ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde. Die Stadtverwaltung Kaiserslautern ist zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für folgende gewerbliche Tätigkeiten:

Pfandleiher (§34 GewO)
Bewachungsgewerbe (§34 a GewO)
Versteigerer (§34b GewO)
Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter (§34 c GewO)
Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO)
Honoraranlagenberater (§ 34 h GewO)
Immobilardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Gaststätten-/Shisha-Bar-Betreiber (§ 2 GastG)
Vorübergehende erleichterte Gaststättenerlaubnis =Gestattung (§12 GastG)
Aufsteller von Geldspielgeräten (§ 33c Abs. 1 GewO)
Spielhallenbetreiber (§ 33 i GewO)
Prostitutionsstätten (§12 ProstSchG)
Reisegewerbe (§ 55 GewO)

Wenn Sie eine der vorgenannten Erlaubnisse beantragen möchten und sich Ihre Hauptniederlassung in der Stadt Kaiserslautern befindet bzw. befinden soll, lassen Sie uns den entsprechenden Antrag an gewerbeamt@kaiserslautern.de oder postalisch zukommen. Für die Bearbeitung sind verschiedene Unterlagen notwendig, die Sie  den jeweiligen Antragsformularen entnehmen können. Da diese Unterlagen  teilweise im Original benötigt werden, lassen Sie uns die Antragsunterlagen auf dem  Postweg zukommen. Dokumente, die für eine mehrfache Verwendung vorgesehen sind, z.B.. IHK Bescheinigungen, erhalten Sie von uns wieder zurück.
Nachdem der Antrag und die Unterlagen vollständig bei uns vorliegen wird Ihr Antrag bearbeitet. Wenn die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung vorliegen, erhalten Sie die Erlaubnisurkunde auf dem Postweg.  Nach Erhalt der Erlaubnis können Sie wie oben beschrieben Ihr Gewerbe anmelden.

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden die Anträge sukzessive auf Online-Anträge umgestellt. Sofern die Umstellung eines Antrags bereits erfolgt ist, ist eine Übermittlung des Antrags per E-Mail oder postalisch nicht mehr erforderlich.


Notwendige Unterlagen

Für Gewerbean-, ab- und Ummeldungen:
Personalausweis;
Formular Gewerbemeldung;
ggf. gewerberechtliche Erlaubnis, Handwerkskarte, Handelsregisterauszug
 

Auskunft aus Gewerbezentralregister:
- Online-Antrag
- Ausweis Antragsteller bzw. Geschäftsführer
- Bei juristischen Personen Handelsregisterauszug


Gewerberechtliche Erlaubnisse
Für gewerberechtliche Erlaubnisse ist die Vorlage verschiedener Unterlagen notwendig, die den entsprechenden Antragsformularen entnommen werden können.


Formulare

Antrag auf Erteilung / Erweiterung einer Maklererlaubnis gem. § 34 c GewO (Makler, Darlehensvermittlung, Bauherr, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwaltung)
Antrag auf Erteilung einer Bewachererlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
Antrag auf Erteilung einer Finanzanlagenvermittlererlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Honorar-Finanzanlagenberatererlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Immobiliardarlehensvermittlererlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Pfandleihererlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Versteigerererlaubnis
Antrag für die Aufstellung von Geldspielgeräten
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bescheinigung der Geeignetheit des Aufstellorts eines Geldspielgerätes
Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe
Gewerbe Abmeldung
Gewerbe Anmeldung
Gewerbe Ummeldung

Antrag auf Gestattung

Veranstaltungskoordination

Gebühren

Gewerbe An- Ab- und Ummeldung: 40,00 €
Auskunft Gewerbezentralregister: 13,00€
Gewerbeauskunft: 16,00 €


Gewerberechtliche Erlaubnisse:
Die Gebührenhöhe ist unterschiedlich und richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand.

Datenschutzhinweis:

Sofern Sie Anträge oder sonstige Anfragen mittels einer einfachen E-Mail an uns senden, so weisen wir  darauf hin, dass der  Inhalt einer solchen  E-Mail nicht geschützt ist. E-Mails können von Dritten mitgelesen oder sogar verfälscht werden.

Die Stadtverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge und Anfragen verschlüsselt an uns zu senden. Weitere Hinweise erhalten Sie hier: https://www.kaiserslautern.de/serviceportal/cryptshare/


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für gewerberechtliche Erlaubnisse beträgt ca. vier Wochen.


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)


Kontakt

Gewerbewesen
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Referat Recht und Ordnung
Rathaus Nord (Eingang Benzinoring)
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 0
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Gewerbean-, Ab- und Ummeldungen, Reisegewerbe, Auskunft aus dem Gewerberegister

Frau Fliegel-Fuchs

  • 0631 365 - 2747
  • 0631 365 - 1327

Frau Ritthaler

  • 0631 365 - 2451
  • 0631 365 - 1327

Frau Schmuel

  • 0631 365 - 4023
  • 0631 365 - 1327

Gaststätten, Spielhallen, Geldspielgeräte

Herr Peter

  • 0631 365 - 2549
  • 0631 365 - 1327

Erlaubnispflichtige Gewerbe (Gemäß §§ 34 ff GewO z. B. Bewacher, Immobilienmakler, usw.)

Frau Stöhr

  • 0631 365 - 4549
  • 0631 365 - 1327

Verwandte Dienstleistungen

Abfall, illegale Ablagerung
Gaststätten und Shisha-Bars
Geldspielgeräte
Gestattung
Gewerbezentralregisterauszug
Prostitution
Reisegewerbe
Spielhallenwesen