Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Ein zulassungspflichtiges oder zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug soll mit eigener Triebkraft dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden.
Voraussetzungen
Das Fahrzeug MUSS ins Ausland verbracht werden.
Hinweise
Zulassung nur für Dauer der Gültigkeit der Versicherung und der Hauptuntersuchung, längstens für 1 Jahr. Ausfuhrkennzeichen unterliegen der Kraftfahrzeugsteuerpflicht.
Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des § 1 des "Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" zu prüfen haben, ob keine rückständigen Kosten aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Erst dann ist eine Zulassung möglich. Eine Zulassung ist auch dann nicht möglich, wenn Kfz-Steuer-Rückstände bei einer Finanzverwaltung vorliegen.
In Einzelfällen, bei denen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II nicht vorhanden sind, ist der Nachweis der Betriebserlaubnis durch Vorlage folgender Dokumente zu erbringen: COC-/EWG-Bescheinigung
Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10€ die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.
§ 19 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)
Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen
Ein praktischer Ratgeber, wie Sie auch online Dienstleistungen der KFZ-Zulassungsstelle beantragen können.
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