Ausfuhrkennzeichen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Ein zulassungspflichtiges oder zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug soll mit eigener Triebkraft dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden.

Voraussetzungen
Das Fahrzeug MUSS ins Ausland verbracht werden.

Hinweise
Zulassung nur für Dauer der Gültigkeit der Versicherung und der Hauptuntersuchung, längstens für 1 Jahr. Ausfuhrkennzeichen unterliegen der Kraftfahrzeugsteuerpflicht.
Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des § 1 des "Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" zu prüfen haben, ob keine rückständigen Kosten aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Erst dann ist eine Zulassung möglich. Eine Zulassung ist auch dann nicht möglich, wenn Kfz-Steuer-Rückstände bei einer Finanzverwaltung vorliegen.

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Abmeldebescheinigung nur, wenn Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
  • Versicherungsbestätigung (gelbe Deckungskarte) über eine dem ""Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger"" entsprechende Haftpflichtversicherung
  • Aktuelle Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht bei Zulassung durch einen Dritten
  • Zulassung auf inländische juristische Personen (z.B. GmbH, AG): Handelsregisterauszug und städtische Gewerbeanmeldung
  • Bisherige Schilder zur Entstempelung (falls zugelassen)
  • Kfz-Steuer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) siehe u.a. Link

 

In Einzelfällen, bei denen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II nicht vorhanden sind, ist der Nachweis der Betriebserlaubnis durch Vorlage folgender Dokumente zu erbringen: COC-/EWG-Bescheinigung

  • Datenbestätigung
  • ausländischer Fahrzeugbrief
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §21 StVZO zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis
  • Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag

Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10€ die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.


Formulare

SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer

Rechtsgrundlagen

§ 19 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen