Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die in einer Schule traditionell verankerten Unterrichtszeiten zwingen berufstätige Eltern, täglich für die Zeit vor und nach der Schule Regelungen für ihre Kinder zu finden. Hier greift das im Schulgesetz für Rheinland-Pfalz normierte Betreuungsangebot für Grundschulen. Damit wird es den Eltern möglich, ihr Kind vor und nach dem Unterricht an einer die Unterrichtszeit ergänzenden Betreuung in vertrauter Umgebung teilnehmen zu lassen. Dabei dürfen Vereine und Dritte die außerunterrichtlichen Angebote der Schulen in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung unterstützen. Die Stadt Kaiserslautern bietet diese Leistung auf privatrechtlicher Basis an allen 19 städtischen Grundschulen und in der Orientierungsstufe einiger weiterführender Schulen an. Die Einrichtung eines Betreuungsangebotes erfolgt ab der Mindestteilnehmerzahl von 8 Kindern.
Betreut werden Schulkinder an allen Schultagen außerhalb der Unterrichts- und Ferienzeiten. Dabei orientiert sich die Betreuung am Wohl der Kinder, dem Bedarf der Eltern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dem schulischen Bedarf und an den durch das Land und die Stadt zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln. Das Betreuungsangebot ist eine schulische Veranstaltung der jeweiligen Schulordnung; es findet in der Regel in Räumen der Schule statt. Das Betreuungspersonal wird von Seiten des Vertragspartners, dem Club Aktiv e.V. gestellt.
Die Schulleitung führt die Aufsicht über das Betreuungsangebot und ist gegenüber den Betreuungskräften weisungsbefugt.
Die Teilnahme am Betreuungsangebot der Schulen ist für die Kinder freiwillig und steht im Rahmen der Kapazitäten jedem offen. Bei Anmeldung erfolgt eine Bindung für die Dauer eines Schuljahres.
Die Betreuung umfasst die verantwortliche Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler jeder Betreuungsgruppe durch mindestens eine erwachsene Betreuungskraft.
Gemeinsames Essen und Trinken spielt eine wichtige Sozialität stiftende und erhaltende Rolle, die weit über die bloße Nahrungsaufnahme hinausgeht.
Im Hintergrund dieser sozialen Handlung laufen viele Prozesse ab, die die soziale Entwicklung eines Kindes beeinflussen. Dem Kind werden unbewusst Werte vermittelt, die die Bewertung seiner Umwelt prägen und seine Position innerhalb seines sozialen Netzwerks festigen. Deshalb kommt dem gemeinsamen Essen im Rahmen der Betreuung eine besondere Bedeutung zu. In allen Betreuungsangeboten der Grundschulen in der Stadt wird eine warme Mittagsmahlzeit angeboten.
Das Formular für die Betreuung und / oder für die Mittagsverpflegung muss vollständig ausgefüllt und anschließend versendet werden. Das dazugehörige SEPA-Lastschriftmandat ist ebenfalls auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben an die angegebene Stelle zu schicken.
Für den Fall, dass Sie die Befreiung von der Zahlung des Elternbeitrags beantragen möchten, fügen Sie dem Antrag bitte Kopien der aktuellen Einkommensnachweises aller Haushaltsangehörigen als Anlage bei. Die für die Befreiung vom Elternbeitrag maßgebenden Einkommensgrenzen können Sie der Tabelle auf dem Anmeldeformular entnehmen. Sollten Sie Sozialleistungen (Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld) beziehen, reichen Sie bitte auch eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheids bei uns ein.
Sofern Sie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld beziehen, können Sie bei der Stelle, von der Sie diese Leistung erhalten, einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten stellen. Legen Sie dort einfach unsere schriftliche Kostenanforderung für die Mittagsverpflegung vor.
Von dort können die Beiträge für die Mittagsverpflegung im Rahmen des „Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes“ in voller Höhe übernommen werden.
Die Anmeldung für die Betreuung und für die Mittagsverpflegung erfolgt in der Schule, die das Kind besucht. Der Vertrag gilt dann für die Dauer des Schulbesuches an der jeweiligen Grundschule.
Welches Betreuungsangebot in welchem genauen zeitlichen Umfang an der Schule existiert, wird durch die Schule mitgeteilt.
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler, sofern die Schule ausreichend Kapazitäten (freie Plätze) zur Verfügung hat. Eventuell gibt es eine Warteliste.
Möchten Sie einen bereits aktiven Vertrag kündigen, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Der Vertrag gilt grundsätzlich für die Dauer des Schulbesuches an der Grundschule und kann jedoch bei Vorliegen besonderer Gründe regelmäßig mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.
Bei groben oder fortdauernden Verstößen gegen die Schulordnung kann die Schülerin oder der Schüler seitens der Schule vom Mittagessen ausgeschlossen werden.
Der Vertrag gilt für die Dauer des Schulbesuches an der Grundschule und kann bis zum 01. März eines jeden Jahres zum Ende des Schuljahres gekündigt werden.
In Ausnahmefällen wie z. B. Umzug, Schulwechsel oder Änderung der familiären Situation besteht die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt zu beenden.
Diese Ausnahmefälle müssen mit der Schulleitung abgesprochen und entsprechend nachgewiesen werden.
Bei groben oder fortdauernden Verstößen gegen die Schulordnung kann die Schülerin oder der Schüler auf Entscheidung der Schulleitung von der Betreuung ausgeschlossen werden.
Zur Antragstellung wird lediglich das ausgefüllte Anmeldeformular für die Betreuung bzw. für die Mittagsverpflegung und das SEPA-Lastschriftmandat benötigt.
Die Aufstellung der anfallenden Kostenbeiträge können dem Antragsformular entnommen werden. Die Beiträge werden monatlich für 10 Monate (01.09.-30.06) erhoben.
Sie können von der Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrags befreit werden, wenn ihr Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt, die Sie im Antragsformular finden. Die Befreiung gilt dann für ein Schuljahr.
Wenn Sie Leistungen wie beispielsweise Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld beziehen, gilt die Befreiung für den Bewilligungszeitraum der Leistungen. Ein entsprechender Nachweis ist zwingend dem Antrag beizulegen.
Derzeit liegt die Mittagsverpflegung an Grund- und Ganztagsschulen bei 73,00 EUR und gilt ab dem Schuljahr 2024 / 2025.
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 1. August 2014 (9413 B – 51 134/31 (1))
Bezug: Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 23. November 2001 (GAmtsbl. 2002 S. 5)
Der Vertrag für die Betreuende Grundschule kann bis zum 01. März eines jeden Jahres zum Ende des Schuljahres gekündigt werden.
Der Vertrag für die Mittagsverpflegung kann mit einer 14-tägigen Frist zum Monatsende gekündigt werden.
Lesen Sie hierzu bitte auch den Punkt Voraussetzungen