Kaiserslautern auf Facebook
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Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bebauungsplanentwurf „Hochschuleingangsbereich - Schoenstraße - Turnerstraße - Kennelstraße“
Der Bebauungsplan wird nach §13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf "Hochschuleingangsbereich - Schoenstraße - Turnerstraße - Kennelstraße" liegt in der Zeit vom 24.06.2024 bis 24.07.2024bei der Stadtverwaltung, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern mit den nachfolgenden Unterlagen öffentlich aus. Während dieser Auslegungszeit können Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adresse:stadtplanung@kaiserslautern.de abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden.
Des Weiteren können die Planungsunterlagen im Rathaus, 13. Obergeschoss, Zimmer 1323, während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) eingesehen werden.
Hinweise:
Unterlagen zur Beteiligung: