Kaiserslautern auf Facebook
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Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch für den Bebauungsplanentwurf „Pariser Straße 300, östlicher Teilbereich (ehemaliges Eisenbahn-Ausbesserungswerk Kaiserslautern), Teiländerung 2“.
Der Bebauungsplan wird nach §13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf "Pariser Straße 300, östlicher Teilbereich (ehemaliges Eisenbahn-Ausbesserungswerk Kaiserslautern), Teiländerung 2"mit den nachfolgenden Unterlagen liegt in der Zeit vom 24.06.2024 bis 24.07.2024 bei der Stadtverwaltung, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern öffentlich aus. Während dieser Auslegungszeit können Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@kaiserslautern.de abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden.
Des Weiteren können die Planungsunterlagen im Rathaus, 13. Obergeschoss, Zimmer 1322, während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) eingesehen werden.
Hinweise: