Bebauungsplanentwurf 'Pariser Straße 300, östlicher Teilbereich (ehemaliges Eisenbahn-Ausbesserungswerk Kaiserslautern), Teiländerung 2'

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch für den Bebauungsplanentwurf „Pariser Straße 300, östlicher Teilbereich (ehemaliges Eisenbahn-Ausbesserungswerk Kaiserslautern), Teiländerung 2“.

Der Bebauungsplan wird nach §13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Der Bebauungsplanentwurf "Pariser Straße 300, östlicher Teilbereich (ehemaliges Eisenbahn-Ausbesserungswerk Kaiserslautern), Teiländerung 2"mit den nachfolgenden Unterlagen liegt in der Zeit vom 24.06.2024 bis 24.07.2024 bei der Stadtverwaltung, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern öffentlich aus. Während dieser Auslegungszeit können Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@kaiserslautern.de  abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden.

Des Weiteren können die Planungsunterlagen im Rathaus, 13. Obergeschoss, Zimmer 1322, während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) eingesehen werden.

Hinweise:

  • Für die auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern eingestellten Unterlagen der Bauleitpläne liegen das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form, etc.) bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern.

  • Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung ihrer Daten, die Sie im Rahmen Ihrer Stellungnahme während der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unterDatenschutz in der Bauleitplanung und Impressum.