Niederlassungserlaubnis, ausländisches Kind 16-18 Jahre
Inhalt
Allgemeine Informationen
Die Niederlassungserlaubnis ist der beste Aufenthaltstitel. Sie gestattet den dauerhaften Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Ausländischen Kindern zwischen 16-18 Jahren kann mit der Niederlassungserlaubnis der dauerhafte Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet werden.
Sie wird unbefristet erteilt und berechtigt den Inhaber zu jeglicher Erwerbstätigkeit (selbständige und unselbständige). Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Man unterscheidet zwischen
- allgemeiner Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte nach § 19 AufenthG
- Niederlassungserlaunbis für Selbständige nach § 21 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
- Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erörtern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch in der Ausländerbehörde.
Hinweise
Zur zügigen Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 365-2828 und 365-2727 eine Terminvergabe, in Einzelfällen auch nachmittags.
Informationen zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie im Internet unter:
Aufenthaltsgesetz, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Aufenthaltsverordnung, Verordnung zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes
FreizügG/EU 2004, Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Allgemeine Information zur Zuwanderung
Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigungserlaubnis und Begleitdokumente für eine Verpflichtungserklärung können Sie sich hier herunterladen:



Hinweise zur Kontaktaufnahme Ausländerbehörde in Coronazeiten
Derzeit steht der Terminkalender nicht zur Verfügung.
Anfragen stellen Sie bitte per Mail an die Ausländerbehörde.
Anträge stellen Sie bitte weiterhin per Mail an auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de oder per Post an
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Ausländerbehörde
67653 Kaiserslautern
Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link.
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine Nachricht.
Wichtig !
Teilen Sie uns im Antrag unbedingt Ihre aktuelle Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse mit.
Ihre Ausländerbehörde
Notwendige Unterlagen
Vorzulegen sind:
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt oder
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate der Eltern
- Bestätigung des Arbeitgebers über Beschäftigungsverhältnis der Eltern
Standort
Anträge stellen Sie bitte weiterhin per Mail an auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de oder per Post an
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Benzinoring 1
67655 Kaiserslautern
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Ansprechpartner
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- michelle.dick@kaiserslautern.de
Herr Adelmann
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