Hundesteuer (An- und Abmeldung)
Inhalt
Allgemeine Informationen
Gegenstand der Hundesteuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtiger ist der Hundehalter. Die Anmeldung des Hundes kann schriftlich formlos oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim Bürgercenter oder beim Steueramt erfolgen.
Voraussetzungen
In Kaiserslautern herrrscht die progressive Besteuerung, d. h. die Steuersätze für den zweiten und jeden weiteren Hund steigern sich wie unten aufgeführt. Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich im Folgemonat nach den Anschaffung des Hundes, es sei denn, der Hund ist noch nicht 3 Monate alt. Dann ist das Tier erst 3 Monate nach dem Geburtsmonat zu versteuern. Hunde aus dem Tierheim Kaiserslautern sind 2 Jahre von der Steuer befreit. Eine Bescheinigung des Tierheimes ist vorzulegen. Die Anmeldung zur Hundesteuer ist dennoch umgehend nach Anschaffung des Tieres vorzunehmen. Die Abmeldung eines Hundes hat innerhalb 14 Tage nach Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wurde, zu erfolgen. Grundsätzlich ist der volle Monat, in dem der Hund abgeschafft wurde, zu bezahlen. Wird der Hund jedoch später als 14 Tage nach Ablauf des Monats abgemeldet, muss auch dieser Monat voll bezahlt werden. Kann der Hundehalter im Falle der Einschläferung eine Bescheinigung des Tierarztes vorlegen, so kann in diesem Fall das Geld zurückerstattet werden.
Notwendige Unterlagen
Eigener Personalausweis oder Reisepass; Angaben über den Hund (Alter bzw. Wurftag, Rasse, Geschlecht, Zeitpunkt und Ort der Anschaffung bzw. Zuzugsdatum); Name und Anschrift des bisherigen Hundehalters. Bei Abmeldung des Hundes infolge von Einschläferung oder des Todes ist eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen.
Formulare
Hundesteuer AbmeldungHundesteuer Anmeldung
Gebühren
An- und Abmeldung | keine |
Hundesteuer Ersthund jährlich | 102,00 |
Zweithund | 150,00 |
Dritt- bzw. jeder weitere Hund | 198,00 |
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2538
- 0631 365 - 2772
- buergercenter@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Mi
08:00 - 16:00 Uhr
Do
09:00 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.
Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte ziehen Sie daher die aktuelle Wartezeit (siehe Startseite www.kaiserslautern.de) vom Öffnungszeitende ab. Dies stellt dann die letztmögliche Kundenannahmezeit dar. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.