Sie benötigen ein Führungszeugnis?
Wir nehmen Ihren Antrag auf und leiten ihn an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Von dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder die von Ihnen benannte Behörde übersandt.
Sie benötigen ein Privatführungszeugnis(Belegart N), wenn Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber nachweisen sollen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungzeugnis(Belegart O bzw. OG).
Das erweiterte Führungszeugnis:
Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber seit 01. Mai 2010 von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.
Bislang wurden im Zentralregister nur Strafen über 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis festgehalten. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen, etwa eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus.
Die Neuregelung gilt für Schulen und Kindertagesstätten sowie für alle anderen Berufsgruppen, die vermehrten Kontakt zu Minderjährigen haben. Hierunter fallen beispielsweise Schulbusfahrerinnen und Schulbusfahrer, Sporttrainerinnen und Sporttrainer, Leiterinnen und Leiter von Jugendgruppen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss.
Das Europäische Führungszeugnis:
Bisher mussten Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die in Deutschland leben, mehrere Führungszeugnisse beantragen.
Seit 27. April 2012 kann für diesen Personenkreis ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" ausgestellt werden. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der Angaben, die dem Bundesamt für Justiz im EU-Mitgliedsstaat übermittelt werden, erfolgt dabei nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Voraussetzungen
Das Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden.
Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Der Antragsteller muss
Daneben kann nur die gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjährigen - einen Antrag stellen. Der gesetzliche Vertreter muss seine Vertretungsmacht nachweisen. Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch einen Bevollmächtigten (z. B. Rechtsanwalt / Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen des Betroffenen ein Führungszeugnis beantragen kann.
Hinweise
Im Normalfall dauert es 2-3 Wochen, bis das Führungszeugnis ausgestellt ist und vom Bundesamt für Justiz zugeschickt wird.
Bei einem Europäischen Führungszeugnis müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 20 Werktagen rechnen.
Sie möchten gerne wissen, ob Ihr Führungszeugnis mit einer Überbeglaubigung oder einer Apostille versehen werden muss? Eine Antwort auf diese und weitere häufige Fragen zum Führungszeugnis erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Im Bürgercenter ist im Allgemeinen der Besucherandrang montags sehr hoch. An den übrigen Tagen muss mit längeren Wartezeiten zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr gerechnet werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck; gegebenenfalls das Aktenzeichen
- bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
-bei Beantragung eines gebührenfreien Führungszeugnisses für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigen wir eine Bestätigung der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben
Führungszeugnisse allgemein | 13,00 |
Führungszeugnisse für eine ehrenamtliche Tätigkeit | 0,00 |
Europäisches Führungszeugnis | 17,00 |
Bundeszentralregistergesetz