Führungszeugnisse

Eine Vorsprache im Bürgercenter ist auch ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie ohne Termin mit langen Wartezeiten und Kundenannahmestopps rechnen müssen. Montags ist der Kundenandrang am größten. Zur Abholung von beantragten Personalausweisen oder Reisepässen benötigen Sie ebenfalls keinen Termin. Einen Termin im Bürgercenter können Sie sich über die Homepage der Stadtverwaltung Kaiserslautern reservieren.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Sie benötigen ein Führungszeugnis?

Wir nehmen Ihren Antrag auf und leiten ihn an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Von dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder die von Ihnen benannte Behörde übersandt.

Sie benötigen ein Privatführungszeugnis(Belegart N), wenn Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber nachweisen sollen, dass Sie nicht vorbestraft sind.

Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungzeugnis(Belegart O bzw. OG).

 

Das erweiterte Führungszeugnis:

Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber seit 01. Mai 2010 von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.

Bislang wurden im Zentralregister nur Strafen über 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis festgehalten. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen, etwa eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus.

Die Neuregelung gilt für Schulen und Kindertagesstätten sowie für alle anderen Berufsgruppen, die vermehrten Kontakt zu Minderjährigen haben. Hierunter fallen beispielsweise Schulbusfahrerinnen und Schulbusfahrer, Sporttrainerinnen und Sporttrainer, Leiterinnen und Leiter von Jugendgruppen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss.

 

Das Europäische Führungszeugnis:

Bürgerinnen und Bürger die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten seit dem 31.08.2018 vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:

www.bundesjustizamt.de


Voraussetzungen
Das Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden.

Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Der Antragsteller muss

  • das 14. Lebensjahr vollendet haben,
  • mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Kaiserslautern gemeldet sein und
  • das Führungszeugnis persönlich beantragen.

Daneben kann nur die gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjährigen - einen Antrag stellen. Der gesetzliche Vertreter muss seine Vertretungsmacht nachweisen. Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch einen Bevollmächtigten (z. B. Rechtsanwalt / Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen des Betroffenen ein Führungszeugnis beantragen kann.


Hinweise
Im Normalfall dauert es 2-3 Wochen, bis das Führungszeugnis ausgestellt ist und vom Bundesamt für Justiz zugeschickt wird.

Bei einem Europäischen Führungszeugnis müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 20 Werktagen rechnen.

Sie möchten gerne wissen, ob Ihr Führungszeugnis mit einer Überbeglaubigung oder einer Apostille versehen werden muss? Eine Antwort auf diese und weitere häufige Fragen zum Führungszeugnis erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:

www.bundesjustizamt.de

Das Führungszeugnis kann Alternativ auch Online direkt über die Homepage des Bundesamtes für Justiz beantragt werden

 

Im Bürgercenter ist im Allgemeinen der Besucherandrang montags sehr hoch. An den übrigen Tagen muss mit längeren Wartezeiten zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr gerechnet werden.


Notwendige Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass

- zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck; gegebenenfalls das Aktenzeichen

- bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen

-bei Beantragung eines gebührenfreien Führungszeugnisses für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigen wir eine Bestätigung der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben


Gebühren

Führungszeugnisse allgemein 13,00
Führungszeugnisse für eine ehrenamtliche Tätigkeit 0,00
Europäisches Führungszeugnis 13,00


In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem "Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis", dass über www.bundesjustizamt.de eingesehen werden kann.


Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz


Standort

Bürgercenter
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 2538
  • 0631 365 - 2772
  • buergercenter@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Mi
    08:00 - 16:00 Uhr
    Do
    09:00 - 18:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 12:00 Uhr
    Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.

    Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist.


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