Schule - außerschulische Nutzung von Schulräumen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Für Ihre kulturellen und gemeinnützigen Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungen und Übungsabende suchen Sie einen geeigneten Raum?

Die Stadt Kaiserslautern kann Ihnen für diese Zwecke schuleigene Räume zur Verfügung stellen, wenn schulische Interessen nicht beeinträchtigt werden und die Benutzung mit der Aufgabenstellung der Schule vereinbar ist.

Für ausgesprochene Vergnügungsveranstaltungen oder Veranstaltungen, die lediglich kommerzielle Zwecke verfolgen, werden Schulräume jedoch grundsätzlich nicht überlassen.

Die Entscheidung auf Überlassung der Räumlichkeiten obliegt dem Referat Schulen der Stadt Kaiserslautern im Benehmen mit der jeweiligen Schulleitung.

Schulräume können grundsätzlich montags – freitags, im Einzelfall auch sonnabends und an Sonn- und Feiertagen, längstens bis 22.00 Uhr zur Benutzung überlassen werden, soweit es die betrieblichen und personellen Verhältnisse zulassen.

Während der gesetzlichen Schulferien stehen die Schulräume grundsätzlich nicht zur Verfügung.



Voraussetzungen
Schulräume und darin vorhandene Einrichtungen werden nur auf schriftlichen Antrag überlassen.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechts sowie natürliche Personen, die als verantwortliche Leitung einer Veranstaltung auftreten.

Ein Anspruch auf Überlassung besteht nicht.


Gebühren

Die Stadt Kaiserslautern erhebt folgendes Nutzungsentgelt:

Sofern von den Nutzern keine Gewinnerzielung beabsichtigt wird, je Stunde und Schulsaal 6,-- €uro

Bei Nutzern mit beabsichtigter Gewinnerzielung je Stunde und Schulsaal 12,-- €uro.

Für die Werkstatt einschließlich der Maschinenbenutzung der Berufsbildenden Schule I -Technik – Schulzentrum Nord

Kategorie (je nach Ausstattung) Nutzer ohne Gewinnerzielungsabsicht Nutzer mit Gewinnerzielungsabsicht
I 9 € 18 €
II 11 € 22 €
III 12 € 24 €
IV 14 € 28 €


Für den/die Schulhausverwalter/in wird eine Vergütung für die Zeit berechnet, in der der/die Schulhausverwalter/in außerhalb seiner/ihrer regelmäßigen Arbeitszeit, von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr, anwesend sein muss und eine Bereitschafts- bzw. Überstundenvergütung erhält.

Die Vergütung ist von jedem Benutzer zu entrichten, auch wenn sich mehrere Benutzer in dem Gebäude aufhalten.

Einer Stunde werden 60 Minuten zugrunde gelegt. Jede angefangene Stunde wird voll berechnet.

Das zu zahlende Nutzungsentgelt wird durch das Referat Gebäudewirtschaft mittels gesonderter Rechnungsstellung angefordert.


Rechtsgrundlagen

Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen der Stadt Kaiserslautern vom 01.04.2002.


Standort

Gebäudewirtschaft
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern