Erdwärmesondenanlagen

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Allgemeine Informationen

Die Errichtung einer Erdwärmesondenanlage ist  anzeigepflichtig. Vor Beginn der Bohrungen und der Installation von Erdwärmesonden sind diese Maßnahmen der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Kaiserslautern befindet sich hydrogeologisch gesehen im Bereich eines Kluftgrundwasserleiters. Deshalb können bei einer durchschnittlichen Bohrtiefe von 75- bis 99 Meter, Verunreinigungen des Grundwassers während des Bohrvorganges und bei der Durchdringung verschiedener Grundwasserstockwerke (hydraulischer Kurzschluss) auftreten. In Kaiserslautern ist für die Niederbringung von Bohrungen zum Einbringen von Erdwärmesonden deshalb eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10, 12, 13 und 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 25 ff. Landeswassergesetz (LWG) erforderlich.

Nach dem Eingang der Anzeigeunterlagen (siehe „benötigte Dokumente“) erhält der Anzeigende von der unteren Wasserbehörde eine Eingangsbestätigung. Nach Abstimmung mit den Fachbehörden teilt die untere Wasserbehörde dem Anzeigenden mit, ob ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren notwendig ist oder ob das Vorhaben erlaubnisfrei durchgeführt werden kann. Die wasserrechtliche Erlaubnis schützt den Inhaber ggf. bei einem dem Bescheid entsprechenden Vorgehen vor einer strafrechtlichen Verfolgung wegen unbefugter Verunreinigung eines Gewässers, die möglicherweise sowohl im Zusammenhang mit der Errichtung als auch dem Betrieb der Anlage eintreten könnte.


Hinweise
Die Gebühren für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis richten sich nach dem Zeitaufwand und den entstandenen Auslagen. Die Mindestgebühr beträgt derzeit  77,00 EUR.

Die Verbraucherzentrale RLP bietet für Bürger/innen kostenlose Energieberatungen an.

 


Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen die benötigt werden, entnehmen sie dem beigefügtem Merkblatt:

Merkblatt Erdwärmesondenanlagen

 


Rechtsgrundlagen


Kontakt

Erdwärmesondenanlagen
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Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Groß



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