Naturdenkmale

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Allgemeine Informationen

Das Bundesnaturschutzgesetz bietet über den § 28 die Möglichkeit "Einzelgeschöpfe der Natur" als Naturdenkmäler auszuweisen. Eine Stadt oder Gemeinde kann z.B. per Rechtsverordnung festlegen, welche Bäume, Baumgruppen, Quellen oder Felsformationen Naturdenkmäler sind. Kriterien einer Ausweisung zum Naturdenkmal können die Seltenheit, Schönheit oder Eigenart ebenso wie die Bedeutung für dei Wissenschaft, Naturgeschichte oder Landeskunde sein. Kaiserslautern hat derzeit über 120 Naturdenkmale ausgewiesen. Die vollständige Liste wird derzeit überarbeitet.

Hinweise
Kostenlose Beratung und Information


Rechtsgrundlagen


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Herr Hirsch

Frau Höhn

Frau Stolz



Dienstleistungsgruppen