Hilfen zur Erziehung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Reichen die unterbreiteten Beratungsangebote (siehe Dienstleistung: Beratung bei Erziehungs-, Familien- und Lebensproblemen) zur Lösung der Erziehungsprobleme (siehe Dienstleistung: Erziehungsschwierigkeiten; - probleme) nicht aus, so können Eltern, die eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung benötigen, Hilfen zur Erziehung in Form von ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen gewährt werden. Grundlage hierfür ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Welche Hilfe geeignet und notwendig ist, wird mit den Familien in einem Beratungsprozess geklärt. Die Hilfe richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall und bezieht das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen ein.

Zur Gewährung einer Hilfe zur Erziehung ist ein Antrag der personensorgeberechtigten Eltern sowie deren Mitarbeit erforderlich.

Voraussetzungen
Antrag der personensorgeberechtigten Eltern erforderlich

Hinweise
Der Allgemeine Soziale Dienst des Referats Jugend ist nach dem Regionalprinzip organisiert, d.h. jede Straße ist einem bestimmten Bezirk, jeder Bezirk einer bestimmten Mitarbeiterin oder einem bestimmten Mitarbeiter zugeordnet.

Die jeweils zuständigen Sachbearbeiter sind über die zentrale Nummer des Referats in Erfahrung zu bringen.


Notwendige Unterlagen

Nach Absprache im Einzelfall


Gebühren

Kosten/Gebühren je nach Einzelfall


Rechtsgrundlagen

Kinder- und Jugendhilfegesetz


Standort

Referat Jugend und Sport
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 1510
  • 0631 365 - 1519
  • jugend@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Verwandte Dienstleistungen

Beratung bei Erziehungs-, Familien- und Lebensproblemen
Trennung und Scheidung


Dienstleistungsgruppen