Kinder und Jugendliche (Beratung, Schutz für Kinder und Jugendliche)

Inhalt

Allgemeine Informationen

Beratung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung (siehe Dienstleistung: Erziehungsschwierigkeiten; - probleme) und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Sie können ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten beraten werden, wenn die Beratung (siehe Dienstleistung: Beratung bei Erziehungs-, Familien- und Lebensproblemen) aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde.

 

Schutz für Kinder und Jugendliche
In familiären Krisensituationen (siehe Dienstleistung: Familienkrisen) liegt die Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes vordergründig darin, Eltern sowie ihren Kindern Hilfe (siehe Dienstleistung: Hilfen zur Erziehung) und Unterstützung anzubieten.

Zum gesetzlichen Auftrag des Jugendamtes gehört auch, Kinder und Jugendliche zu schützen, wenn die Personensorgeberechtigten ihre elterliche Sorge missbräuchlich ausüben, das Kind vernachlässigen oder das Kind durch das Verhalten eines Dritten gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Insbesondere bei massiver körperlicher, sexueller und / oder seelischer Gewalt sowie extremer Vernachlässigung durch die Erziehungspersonen, besteht ggf. akuter Handlungsbedarf.

Das Jugendamt hat diesbezüglich die Verpflichtung, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen und sie vor weiteren Gefahren zu schützen. Falls dies ohne Einverständnis des Sorgeberechtigten erfolgen muss, ist das Familiengericht zur Klärung einzuschalten."

Hinweise
Der Allgemeine Soziale Dienst des Referats Jugend ist nach dem Regionalprinzip organisiert, d.h. jede Straße ist einem bestimmten Bezirk, jeder Bezirk einer bestimmten Mitarbeiterin oder einem bestimmten Mitarbeiter zugeordnet.

Die jeweils zuständigen Sachbearbeiter sind über die zentrale Nummer des Referats in Erfahrung zu bringen.


Notwendige Unterlagen

Nach Absprache im Einzelfall


Gebühren

keine


Standort

Referat Jugend und Sport
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 1510
  • 0631 365 - 1519
  • jugend@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Dienstleistungsgruppen