Adoptionsvermittlung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Adoptionsvermittlung ist gem. § 1 AdVermiG das Zusammenführen von Kindern unter achtzehn Jahren und Personen, die ein Kind annehmen wollen (Adoptionsbewerber), mit dem Ziel der Annahme als Kind.

Adoptionsvermittlung bewegt sich im Spannungsfeld: Abgebende Mütter und Väter, annehmende Eltern und Kind und stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt.

Adoptionsvermittlung umfasst insbesondere: ergebnisoffene Beratung von abgebenden Müttern und Vätern die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben; Vorbereitung und Überprüfung (Bewerberseminare und Einzelgespräche) von Adoptionsbewerbern; Feststellung der Adoptionseignung von Bewerbern; Vermittlung des Kindes in die am besten geeigneten Familie; Beratung und Begleitung aller Beteiligten während der Adoptionspflegezeit und nach Ausspruch der Adoption; Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren; Mitwirkung bei Auslandsadoptionen; Beratung, Überprüfung und Gutachtliche Äußerung bei Stiefkind- und Verwandtenadoption; Unterstützung bei der Identitäts- und Wurzelsuche von Adoptierten; Seminare und andere Gruppenangebote für Adoptivfamilien.

 

Adoptionsvermittlungsstelle Flyer

 

 


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nach Absprache


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Adoptionsvermittlung
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Ansprechpartner

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