Ausbaubeiträge
Inhalt
Allgemeine Informationen
Nach der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage (Straßen, Wege, Plätze) ergibt sich nach einem gewissen Zeitablauf die Notwendigkeit, die gesamte Anlage oder eine Teileinrichtung dieser Anlage (z.B. Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung) zu erneuern, zu verbessern oder zu erweitern. Die Durchführung solcher Ausbaumaßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde. Der Landesgesetzgeber hat im Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz bestimmt, dass Beiträge als Beteiligung an den Ausbaukosten als Gegenleistung für die entstandenen wirtschaftlichen Vorteile zu zahlen sind. Beitragspflichtige sind dabei alle Eigentümerinnen und Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigte) der angrenzenden Grundstücke.
Beiträge können entweder als einmalige und/oder als wiederkehrende Beiträge erhoben werden.
In der Stadt Kaiserslautern werden Beiträge nach beiden Systemen erhoben.
Nähere Informationen entnehmen Sie gerne dieser Seite:
Wiederkehrende Ausbaubeiträge
Notwendige Unterlagen
Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstücks-Nr.) sind erforderlich.
Rechtsgrundlagen
KAG Rheinland-Pfalz i.V.m.
Beitragssatzung für Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen
Kontakt
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 1660
- 0631 365 - 1669
- tiefbau@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Do
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner
Frau Herrmann
- 0631 365 - 4674
- 0631 365 - 1665
Frau Laske
- 0631 365 - 2344
- 0631 365 - 1659
Frau Propheter
- 0631 365 - 2354
- 0631 365 - 1665
Frau Zander
- 0631 365 - 4344