Stundung von Beiträgen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Erschließungs-, Ausbau- und Entwässerungsbeiträge können auf Antrag der Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen gestundet werden.

Voraussetzungen

Die Stundung ist schriftlich frühzeitig vor Fälligkeit zu beantragen. Wir bitten dazu, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Bei Beantragung einer Stundung, ob als Stundung des Gesamtbetrages bzw. als Ratenzahlung benötigen wir eine Begründung, indem Ihre finanziellen Verhältnisse hinreichend dargelegt werden. Dazu benötigen wir sämtliche Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Mieteinkünfte, Rentennachweise u. a.), sowie die Gegenüberstellung Ihrer festen Ausgaben.

Bitte beachten Sie, dass eine Stundung/Ratenzahlung nur möglich ist, wenn Sie die Finanzierungsmittel nicht durch vorhandenes Sparguthaben oder durch ein Geldinstitut erhalten können. Deshalb benötigen wir zudem die Bescheinigung Ihrer Hausbank, dass Sie dort keine weiteren, zur Begleichung der Schuld nötigen Finanzierungsmittel erhalten. Mit dem Stundungsantrag erklären Sie sich, dass Sie das zuständige Finanzamt von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses entbinden und die Offenbarung der steuerlichen Verhältnisse gemäß § 30 Abs. 4 Abgabenordnung zulassen.


Hinweise
Es fallen Stundungszinsen an, die Höhe der Zinsen ist bei der Beantragung zu erfragen.


Notwendige Unterlagen

  • Begründung, indem Ihre finanziellen Verhältnisse hinreichend dargelegt werden sämtliche Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Mieteinkünfte, Rentennachweise u. a.), sowie die Gegenüberstellung Ihrer festen Ausgaben.
  • eine Erklärung, dass keine verfügbaren Eigenmittel (z.B. Sparguthaben) vorhanden sind,
  • die Bescheinigung eines Geldinstitutes, dass die zur Begleichung der Schuld nötigen Finanzierungsmittel nicht erhältlich sind
  • eine Erklärung, die das zuständige Finanzamt von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses entbindet und welche die Offenbarung der steuerlichen Verhältnisse gemäß § 30 Abs. 4 Abgabenordnung zulässt.

Kontakt

Stundung von Beiträgen
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Referat Tiefbau
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 1660
  • 0631 365 - 1669
  • tiefbau@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

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